November 2024:
Neufassung der Leitsätze vegane und vegetarische Lebensmittel
Am 09.10.2024 wurde die "Neufassung der Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Diese enthält u. a. eine Klarstellung zum Anwendungsbereich sowie die Konkretisierung des Bezeichnungssystems für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
Neu aufgenommen wurde eine Liste mit den derzeit üblichen „ersetzenden Zutaten und Basiszutaten“ sowie eine Beschreibung der einzelnen sensorischen Kriterien, die für die Beurteilung der sensorischen Ähnlichkeit von Bedeutung sind.
Für Anlehnungen an Bezeichnungen aus anderen Bereichen wurde folgender Grundsatz verdeutlicht: Je ähnlicher das Alternativprodukt dem Lebensmittel ist, an das es sich anlehnt, umso detaillierter kann sich dessen Bezeichnung an das Bezugslebensmittel anlehnen. Dabei bleibt die bislang in den Leitsätzen verwendete Abstufung zwischen „hinreichender sensorischer Ähnlichkeit“ und „weitgehender sensorischer Ähnlichkeit“ erhalten und wird durch Beschreibungen dieser Begriffe näher erläutert.
Die Neufassung ist unter: www.bundesanzeiger.de verfügbar.
(Quelle: Bundesanzeiger vom 09.10.2024)
Oktober 2024:
Update von Dokumenten zum IFS Broker
Der Leitfaden und das Auditprotokoll für Remote-Audits zur aktuellen IFS Broker-Version 3.2 wurden Ende September aktualisiert.
Leitfaden IFS Broker Version 3.2:
Dieser Leitfaden soll internen Auditoren und IFS-Auditoren dabei helfen, Audits durchzuführen und ein besseres Verständnis der IFS-Brokeranforderungen, einschließlich ihres Zwecks und Hintergrunds, zu erlangen. Er enthält Prüfungsfragen, Dokumentationsverweise sowie praktische Hinweise zur Umsetzung.
Auditprotokoll für Remote-Audits:
Dieses Dokument richtet sich an Zertifizierungsstellen und Auditoren, die ein IFS-Broker-Audit Remote (Möglichkeit der Fernprüfung) durchführen. Zertifizierte Unternehmen können dieses Dokument heranziehen, um den Prozess zu verstehen, und sich auf das Remote-Audit vorzubereiten.
(Quelle: ifs-certification.com)
September 2024:
Neue Version des VLOG-„Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards, Version 25.01
Am 01.09.2024 wurde eine neue Version des VLOG "Ohne Gentechnik"-Standards zur Nutzung des einheitlichen "Ohne Gentechnik"-Siegels veröffentlicht. Die Version 25.01 erlangt zum 01.01.2025 bindende Gültigkeit.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten inhaltlichen Änderungen ist wie gewohnt in den Revisionsdokumenten zum Standard zu finden. Dies beinhaltet eine Auflistung aller Änderungen (Revisionsinformation), eine Standardversion inklusive markierten Änderungen (Standardversion mit Randnotizen) und stufenspezifischen Präsentationen inklusive aller Änderungen, die z.B. für Mitarbeiterschulungen verwendet werden können.
Die neue Version des Standards, weitere Dokumente, Checklisten und Merkblätter sind als Download auf der Homepage des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. verfügbar.
(Quelle: www.ohnegentechnik.org)
April 2024:
Neue Versionen von IFS-Produktsicherheitsstandards veröffentlicht
Die IFS Management GmbH hat Ende Februar für zwei Standards neue Versionen herausgegeben. Die Revisionen sollen die aktuellen Anforderungen des Codex Alimentarius, der ISO 22003-2 und der GFSI umsetzen und somit auch an die aktuellen Regelungen der IFS-Food Version 8 angeglichen werden.
IFS PACsecure - neue Version 3
Der Standard gilt für die Herstellung, Verarbeitung oder Konvertierung von Verpackungskomponenten und -materialien, die als Primär- oder Sekundärverpackung für Lebensmittel, Kosmetika, Haushalts- und Körperpflegeprodukte verwendet werden sollen.
Die Version 3 ist ab dem 1. Oktober 2024 verpflichtend, ab 1. Juli 2024 freiwillig anzuwenden.
IFS Broker - neue Version 3.2
IFS Broker ist der Standard für die Prüfung der Service-Compliance von Brokern, Handelsvertretern, Händlern und Importeuren von Lebensmitteln, Haushalts- und Körperpflegeprodukten oder Verpackungsmaterialien.
Die Version 3.2 ist ab dem 1. Juli 2024 verpflichtend anzuwenden.
(Quelle: ifs-certification.com)
März 2024:
Version 2 IFS-Doktrin und Leitfaden Audit-Checkliste zu IFS Food 8 veröffentlicht
Die IFS Management GmbH hat Ende Januar zwei neue Veröffentlichungen herausgegeben, die die Unternehmen bei der Vorbereitung auf die IFS Food 8-Zertifizierung unterstützen.
IFS Food 8 Doktrin Version 2:
Die IFS-Doktrin ist ein begleitendes Dokument zum IFS Food Standard und beinhaltet Klarstellungen und Präzisierungen für zertifizierte Unternehmen, Auditoren und Zertifizierungsstellen.
Das aktuelle Update klärt folgende Anforderungen:
Der Leitfaden hat erläuternden, unterstützenden Charakter, gibt praktische Hinweise und enthält wertvolle Referenzen.
Für jedes Kapitel der IFS-Audit-Checkliste (Teil 2) bietet der Leitfaden eine Auswahl an:
Juli 2023: IFS-Doktrinen für IFS Food Version 7 und 8 veröffentlicht
Die IFS Management GmbH hat Ende Juni neue Doktrinen für IFS Food Version 7 und Version 8 veröffentlicht.
Die IFS-Doktrin ist ein begleitendes Dokument zum IFS Food Standard und beinhaltet Klarstellungen und Präzisierungen für zertifizierte Unternehmen, Auditoren und Zertifizierungsstellen.
Unter anderem finden sich darin weitere Einzelheiten zu bestimmten Ausnahmesituationen, in denen die Bewertung nach Version 7 nach dem 1. Januar 2024 akzeptiert werden kann. Außerdem wird klargestellt, welche Informationen im Formular für außerordentliche Informationen im Zusammenhang mit IFS Food 8-Anforderung 1.2.6 bereitgestellt werden müssen.
Klarstellungen / Präzisierungen zum Teil 2 „IFS Food Audit Checkliste - Liste der IFS Food Auditanforderungen“ betreffen die Anforderungspunkte 4.19.3 Allergen-Risikominderung und 4.21.2 Food Defence.
Beide Doktrinen stehen den Nutzern in englischer Fassung als Download auf der IFS-Website zur Verfügung.
(Quelle: ifs-certification.com)
Mai 2023: Neue EU-Verordnung über Höchstgehalte für Kontaminanten - Aufhebung der VO (EU) 1881/2006
Die EU-Kommission hat mit der Verordnung 2023/915 die Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln neu geregelt. Die Verordnung löst die bisherige Verordnung (EU) 1881/2006 ab.
Die Höchstgehalte der VO (EU) 1881/2006 wurden in die neue Verordnung übernommen, auch Übergangsfristen für aktuell geänderte Höchstgehalte (z.B. Dioxine, Perfluoralkylsubstanzen) gelten weiter und sind explizit in Artikel 10 aufgeführt.
Wichtige Änderungen bezüglich konkreter Höchstgehalte, die bisher nicht direkt in der VO (EG) Nr. 1881/2006 enthalten sind:
April 2023: IFS Food Version 8 veröffentlicht
Die IFS Management GmbH hat die neue Fassung des IFS Food Version 8 veröffentlicht. Die Zertifizierung nach der neuen Standard-Version ist ab dem 1. Oktober 2023 möglich und wird zum 1. Januar 2024 für alle zertifizierten Unternehmen verpflichtend.
Unangekündigte Audits werden nach der Version 8 durchgeführt, wenn das Auditfenster nach dem 01.10.2023 beginnt
Die Revision soll die aktuellen Anforderungen des Codex Alimentarius, der ISO 22003-2 und der GFSI umsetzen. Die Einbindung der IFS-Doktrin-Regeln in den Standard und die Berücksichtigung des Feedbacks der Interessengruppen zur Vorgängerversion IFS Food 7 wurden ebenso berücksichtigt.
Hervorzuheben ist, dass im Bewertungssystem die B-Bewertung wieder als Abweichung gezählt wird.
Im Anforderungskatalog finden sich u.a. Änderungen zu:
März 2023: Entzug der GFSI-Anerkennung des IFS nach 3 Monaten aufgehoben
Die Global Food Safety Initiativ (GFSI) hatte mit Wirkung zum 8. Dezember 2022 der IFS Management GmbH die Anerkennung der International Featured Standards für die Dauer von drei Monaten entzogen.
Die IFS Management GmbH begrüßt natürlich die Entscheidung des GFSI-Lenkungsausschusses, IFS als GFSI-anerkannten Standard wieder einzusetzen. Ein bitterer Beigeschmack sollte aber bleiben, wie auf der Homepage der IFS Management GmbH nachzulesen ist: „IFS hat die Aussetzung des Benchmarks durch GFSI als unbegründet und willkürlich angesehen. Es hat viele IFS-zertifizierte Unternehmen verunsichert und nicht zur Lebensmittelsicherheit beigetragen. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass ihre Kunden IFS-Zertifikate weiterhin anerkennen und sind dankbar für das Vertrauen, das uns von unserem globalen Netzwerk entgegengebracht wird.“
Ferner regt IFS jetzt an, dass GFSI seine Governance-Regeln überarbeitet, um sicherzustellen, dass grundlegende demokratische Prinzipien respektiert werden, Verfahren transparent und fair sind und Regeln von allen Beteiligten eingehalten werden.
(Quelle: ifs-certification.com)
Februar 2023: Veröffentlichung IFS Global Markets Food Version 3
Das standardisierte Bewertungsprogramm, welches sich an „kleine und wenig entwickelte“ Unternehmen der Lebensmittelbranche richtet, die einen schrittweisen Aufbau eines Lebensmittelsicherheitssystems nach IFS Food anstreben, wurde aufgrund gesammelter Erfahrungen und mit Hilfe vieler wertvoller internationaler Rückmeldungen überarbeitet. Die neue Version 3 ist jetzt auf den IFS Produkt- und Prozessansatz abgestimmt und steht den Nutzern als Download im IFS-Portal in Englisch zur Verfügung. Weitere Sprachen sollen folgen.
Wesentliche Änderungen und Verbesserungen sind:
(Quelle: ifs-certification.com)
Juli 2022: DAkkS stellt Akkreditierungen auf DIN ISO 50003:2022 um (Stichtag 30.November 2023)
DIN ISO 50003:2022
Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Energiemanagementsysteme (EnMS) auditieren und zertifizieren.
Da jedes Unternehmen, das sein EnMS zertifizieren lassen möchte, mit diesen Stellen zu tun hat, wirken sich die Änderungen
auch auf sie aus. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick über alle Neuerungen, die die Überarbeitung der ISO 50003:2021 mit sich bringt.
Was ändert sich im Vergleich zur ISO 50003:2014? (Auszüge)
Das Vorwort der neu veröffentlichen ISO 50003:2022 führt die folgenden wesentlichen Änderungen gegenüber der ISO 50003:2014 auf:
Von Bedeutung wird hier z.B. die geänderte Bestimmung der in die Berechnung der Audittage eingehenden Energiearten sein.
(Die Informationen wurden folgenden Quellen entnommen:
https://www.gut-cert.de/news-reader/news-2022-06 und
https://www.weka.de/energie/iso-50003-2021-norm-fuer-zertifizierungen-nach-iso-50001-ueberarbeitet)
Juni 2022: IFS Food Version 8
Der IFS Food Standard Version 8 ist in Arbeit. Als Hauptgründe für die Revision nennt IFS die Anpassung an den neuen Codex Alimentarius (Revision 2022) sowie die kommende ISO 22003-2 für Produkt- und Prozessnormen.
Die englische Entwurfsfassung „IFS Food Draft“ konnte bis zum 24.05.2022 von den Stakeholdern kommentiert werden und beinhaltet u.a. folgende wesentliche Neuerungen:
Der erste Entwurf von IFS Food 8 ist auf der IFS-Website veröffentlicht.
(Quelle: ifs-certification.com)
März 2022: Einführung IFS Split Assessment
Die IFS Management GmbH hat Anfang des Jahres das IFS Split Assessment eingeführt: ein Assessment Vor-Ort kombiniert mit einem Remote-Teil. Das IFS Split Assessment gilt für Rezertifizierungsassessments aller IFS Standards inklusive der Global Markets Programme (Mittelstufe). Als einzige Ausnahme gilt der IFS Broker, für den ein separates Auditprotokoll für vollständige Remote-Audits anwendbar ist.
Das IFS Split Assessment folgt den Regeln zur Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) der GFSI Benchmarking Anforderungen Version 2020.1 und wurde von der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS nicht negativ kommentiert.
IFS hat festgelegt, dass der On-Site Teil Vor-Ort vor dem Remote-Assessment stattfinden muss und mindestens 50 % der gesamten Bewertungszeit für den Vor-Ort-Teil aufgewendet wird. Der On-Site Teil des IFS Split Assessments kann angekündigt oder unangekündigt stattfinden. Die unangekündigte Option gibt jedem Unternehmen die Möglichkeit, die neue GFSI-Anforderung zu erfüllen, dass mindestens jedes dritte IFS Assessment unangekündigt durchgeführt werden muss. Der On-Site Teil erfordert die Anwesenheit nur derjenigen Mitarbeiter, die in der Produktion und den damit verbundenen Bereichen für einen reibungslosen Ablauf sowie für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Kundenanforderungen verantwortlich sind. Damit entfällt die Sorge kleinerer Unternehmen, die oft nicht die Anwesenheit aller ihrer relevanten Mitarbeiter und Führungskräfte im Zeitfenster für unangekündigte Assessments garantieren können. Im anschließenden Remote-Teil, für den ein fester Termin vereinbart wird, können Interviews mit relevanten Mitarbeitern durchgeführt werden, die während der Evaluation vor Ort nicht anwesend waren.
Der Remote Teil umfasst die Überprüfung weiterer dokumentierter Informationen und ein sorgfältiges Gegenprüfen (cross-checking) von Dokumentation und Aufzeichnungen. Dieser Teil kann nur an den On-Site Teil anschließen, denn die Erkenntnisse die hier gewonnen wurden, bilden die Grundlage für eine fokussierte und umfassende Bewertung der Dokumentation. Während des Remote-Teils wird der Auditor auch Interviews mit noch fehlenden relevanten Mitarbeitern und dem Management des Unternehmens durchführen. Das Remote-Assessment muss innerhalb von 14 Tagen nach dem On-Site Teil stattfinden.
Nach Abschluss des IFS Split Assessments fügt die Zertifizierungsstelle den folgenden Satz zum IFS Assessmentbericht und dem IFS-Zertifikat hinzu: "Ein Teil des Assessments wurde unter Verwendung von IKT durchgeführt - Split Assessment". Hierdurch erhöht sich die Transparenz gegenüber den Kunden, Händlern und anderen Stakeholdern.
Mehr Informationen zur Planung und Vorbereitung eines IFS Split Assessments und alle relevanten Dokumente, wie z.B. Checklisten für das IFS Assessment, Fact Sheet, IFS Split Assessmentprotokoll, stehen auf der IFS-Website zur Verfügung
(Quelle: ifs-certification.com)
September 2021: News VLOG: Neue Version des VLOG-„Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards, Version 22.01
Am 01.09.2021 wurde eine neue Version des VLOG "Ohne Gentechnik"-Standards zur Nutzung des einheitlichen "Ohne Gentechnik"-Siegels veröffentlicht. Die Version 22.01 erlangt zum 01.01.2022 bindende Gültigkeit.
Darin wurde u.a. eine vereinfachte Möglichkeit für landwirtschaftliche Unternehmen implementiert, die „Ohne Gentechnik“-Produktion auszuweiten bzw. weitere Tierkategorien/Produkte VLOG-zertifiziert zu vermarkten (z.B. Milchkühe zur Fleischnutzung oder Mastvieh).
Zusätzlich wurden die stufenspezifischen VLOG-Betriebsbeschreibungen (insbesondere für die Stufe Landwirtschaft) im Rahmen eines Projekts mit verschiedenen Branchenvertretern strukturell überarbeitet. Eine Nutzung der neuen Betriebsbeschreibung ist nur bei betrieblichen Änderungen die die VLOG-Zertifizierung betreffen notwendig. Für alle anderen Unternehmen ist die Nutzung der neuen Version optional.
Eine Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen ist wie gewohnt in den Revisionsdokumenten zum Standard zu finden. Dies beinhaltet eine Auflistung aller Änderungen, eine Standardversion inklusive markierten Änderungen und stufenspezifischen Präsentationen inklusive aller Änderungen, die z.B. für Mitarbeiterschulungen verwendet werden können.
Die neue Version des Standards, weitere Dokumente, Checklisten und Merkblätter sind als Download auf der Homepage des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. verfügbar.
(Quelle: www.ohnegentechnik.org)
Juli 2021: IFS Broker Version 3.1 und IFS Logistics Version 2.3 veröffentlicht
IFS Broker Version 3.1
Die IFS Management GmbH hat Ende Juni 2021 eine neue Unterversion (3.1) von IFS Broker und die zugehörige Doktrin veröffentlicht. IFS musste diesen Schritt unternehmen, um sicherzustellen, dass der Standard den GFSI Benchmarking Requirements 2020.1 entspricht und diese Kriterien erfüllt, um auch danach anerkannt zu bleiben. Der Standard besteht unverändert aus 5 Teilen. In Version 3.1 übernimmt IFS hauptsächlich das Bewertungssystem von IFS Food Version 7. Geringfügige Anpassungen beziehen sich auf den Teil für Akkreditierungsstellen in Teil 3 des Standards und auf Anpassungen in der Berichterstattung.
Des Weiteren bringt Version 3.1 folgende Neuerung mit: Der Begriff Korrekturmaßnahme wurde konkretisiert und durchgängig im gesamten Standard geändert. Aus „Korrekturmaßnahmen“ sind „Korrekturen und Korrekturmaßnahmen“ geworden und der „Korrekturmaßnahmenplan“ heißt nun „Maßnahmenplan“ (ähnlich wie in IFS Food Version 7).
Die Durchführung von unangekündigten Audits für IFS Broker Audits bleibt optional.
IFS Logistics Version 2.3
Ende Juni 2021 sind auch eine neue Unterversion (2.3) von IFS Logistics, die zugehörige Doktrin und ein Multi-Site-Leitfaden erschienen. Mit diesen neuen Dokumenten wird der Standard ebenfalls an die IFS Food Version 7 und GFSI Benchmarking-Anforderungen 2020.1 angepasst.
Die neuen Standard-Fassungen sind ab dem 01. Oktober 2021 zwingend anzuwenden.
Die neuen Dokumente stehen den Nutzern in englischer Fassung als Download auf der IFS-Website zur Verfügung. Übersetzungen in weiteren Hauptsprachen sollen in Kürze folgen.
(Quelle: ifs-certification.com)
Januar 2021: IFS-Doktrin zum IFS Food Standard Version 7 veröffentlicht
Die IFS-Management GmbH hat im Dezember 2020 die IFS-Doktrin zur neuen Standard-Version 7 veröffentlicht. Die IFS-Doktrin ist ein begleitendes Dokument zum IFS Food Standard und beinhaltet Klarstellungen und Präzisierungen für zertifizierte Standorte und Zertifizierungsstellen.
Die IFS-Doktrin für Version 7 steht den Nutzern in englischer Fassung als Download auf der IFS-Website zur Verfügung. Weitere Übersetzungen sollen in Kürze folgen.
(Quelle: ifs-certification.com)
November 2020: Assessments nach IFS Food Version 7 ab 1. Juli 2021 zwingend
Die IFS Management GmbH hat am 6. Oktober nach langen Vorbereitungen die neue Fassung des IFS Food Version 7 veröffentlicht. Die alte Version 6.1 gilt nur noch für Zertifizierungen bis zum 30. Juni 2021. IFS Food Version 7 Assessments können ab dem 1. März 2021 durchgeführt werden. Die Umsetzung wird ab dem 1. Juli 2021 für alle zertifizierten Unternehmen verbindlich.
Die Bewertungscheckliste wurde an die GFSI Benchmarkanforderungen Version 2020.1, FSMA und EU-Vorschriften angepasst.
Änderungen gibt es u.a. im Zertifizierungsprozess (Teil 1 Auditprotokoll) sowie im Fragenkatalog (Teil 2 Liste der Anforderungen). Nachfolgend sind wesentliche Punkte auszugsweise aufgeführt:
Änderungen im Auditprotokoll
Weitere Informationen, den Standard und weiterführende Dokumente finden Sie unter www.ifs-certification.com.
(Quelle: ifs-certification.com)
Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen des IFS Food 7.
April 2020: Zertifizierungen in der Lebensmittelbranche. Auswirkungen durch Ausbruch des Coronavirus.
Der Ausbruch des Coronavirus hat bedeutende Auswirkungen auf die Planung und fristgerechte Durchführung von Zertifizierungsaudits. Da es sich um eine außergewöhnliche Situation handelt, wurden von den Akkreditierungsstellen und den Standardgebern verschiedenste Ausnahmeregelungen verabschiedet. Was ist generell zu beachten? Betroffene zertifizierte Unternehmen müssen sich genauestens mit den Ausnahmeregelungen befassen und rechtzeitig detaillierte Abstimmungen mit der Zertifizierungsstelle führen. Dabei ist zu beachten, dass Ausnahmen nur dann möglich sind, wenn eine fristgerechte Auditdurchführung aufgrund des Coronavirus ein nicht zumutbares Risiko darstellen würde oder durch Einreisebestimmungen oder sonstige Vorgaben nicht möglich ist.
Welche Folgen hat es, wenn ein Audit nicht fristgerecht durchgeführt werden kann? Kann das reguläre Audit beispielsweise durch ein „Remote Audit“ ersetzt werden?
Für drei ausgewählte Standards haben wir hier die unterschiedlichen Ausnahmeregelungen zusammengefasst:
Februar 2020: Angekündigte Veröffentlichung IFS Food Version 7 für 1. Quartal 2020 wieder verschoben?
Die IFS Management GmbH hatte am 21. Oktober 2019 den lang erwarteten und mehrfach angekündigten Entwurf des IFS Food Version 7 zur öffentlichen Konsultation vorgestellt. Bis zum 11. November 2019 konnten alle Stakeholder über die IFS Website ihr Feedback zu den Änderungen in der neuen Version abgeben. Durch diesen Schritt im Überprüfungsprozess wollte der IFS sicherstellen, dass die unterschiedlichen Sichtweisen in der gesamten Lieferkette gegebenenfalls für die finale Version des IFS Food Version 7 berücksichtigt und Transparenz sowie Objektivität gewährleistet werden. Die Veröffentlichung der endgültigen Version war für das 1. Quartal 2020 angekündigt. Die Anwendung der neuen Version wurde mit 2021 angesetzt.
Jetzt könnte aufgrund neuer Entwicklungen dieser Zeitplan möglicherweise wieder verschoben werden!
Hintergrund dafür ist die am 18. Februar 2020 von der IFS Management GmbH auf deren Homepage veröffentlichte Information, dass mit der Etablierung eines einheitlichen europäischen Verfahrens, das eine Programmbewertung (EA 1/22) durch das European Accreditation Forum (EA) erfordert, der IFS nun formell verpflichtet ist, dieses Verfahren einzuhalten und sich einer vollständigen Programmbewertung der IFS Food Version 7 zu unterziehen.
Obwohl eine solche formelle Programmevaluierung nach 18 Jahren dem IFS unnötig erscheint, wird der IFS diese Forderung erfüllen. Als Ergebnis wird der IFS Food Version 7 nun erst dann veröffentlicht, wenn die Bewertung durch die Heim-Akkreditierungsstelle des IFS, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), erfolgreich abgeschlossen ist.
Weitere Informationen und den vollständigen Entwurf des IFS Food Version 7 (allerdings derzeit nur in englischer Sprache) finden Sie unter www.ifs-certification.com.
September 2019: Neue Version des VLOG-„Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards, Version 20.01
Seit Januar 2014 ist die Anwendung des Standards für die Erlangung einer Lizenz zur Nutzung des einheitlichen "Ohne Gentechnik"-Siegels verpflichtend.
Zum 02.09.2019 wurde die neue Version 20.01 des VLOG "Ohne Gentechnik"-Standards veröffentlicht.
Die Version erlangt zum 01.01.2020 bindende Gültigkeit.
Neben strukturellen Änderungen wurden u.a. neue Vorgaben für Mahl- und Mischanlagen implementiert. Zudem wird zum 01.01.2021 eine erweiterte Zertifizierungspflicht für landwirtschaftliche Unternehmen, die Jung-/Nutztiere an VLOG-Primärproduzenten verkaufen (z.B. Kälber-, Färsenaufzucht, Ferkelerzeuger) und deren „ohne Gentechnik“-konforme Fütterung für die Einhaltung der Mindestfütterungsfrist angerechnet werden soll, eingeführt.
Die inhaltlichen Änderungen sind im Revisionsdokument zusammengefasst. Dieses Dokument, die neue Version des Standards sowie weitere Dokumente, Checklisten und Merkblätter sind als Download auf der Homepage des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. verfügbar.
Juli 2019: Version 3 des IFS Broker Standards ist veröffentlicht
Neuste Entwicklungen aus anderen Standards in Bezug auf Produktsicherheit wurden bei der Revision mit einbezogen. Die wichtigsten Änderungen sind:
Zeitablauf IFS Broker Umstellung von Version 2 auf Version 3:
Bis 2. Januar 2020 - Version 2 bleibt die gültige Version.
Vom 2. Januar bis 30. Juni 2020 - Unternehmen haben die Wahl, ob sie sich nach der Version 2 oder 3 zertifizieren lassen.
Ab 1. Juli 2020 - alle Audits werden nach der Version 3 durchgeführt.
Die neue Version 3 steht in englischer Sprache auf der IFS Homepage zur Verfügung, weitere Sprachversionen sollen folgen.
(Quelle: ifs-certification.com)
März 2019: Wieder da: Programm IFS Food Safety Checks
Zum März 2019 führte der IFS die unangekündigten Food Checks wieder ein,
diesmal unter dem Namen IFS Food Safety Checks.
Ziel des unangekündigten IFS Food Safety Checks ist es, zu überprüfen, ob ein Unternehmen die IFS Anforderungen bezüglich HACCP, Hygiene und Schädlingsbekämpfung im täglichen Betriebsablauf einhält und somit die Lebensmittelsicherheit und -qualität bzw. Produktsicherheit und -qualität kontinuierlich gewährleistet. Die Basis der IFS Food Safety Checks sind ausgewählte Forderungen mit besonderer Relevanz für die oben genannten Aspekte aus IFS Food Version 6.1, die in einem eintägigen, unangekündigten Audit näher geprüft werden.
Laut IFS Management GmbH wird ein angekündigtes IFS Food Audit in Kombination mit der Teilnahme an den unangekündigten IFS Food Safety Checks als gleichwertig zu einem unangekündigten IFS Food Audit akzeptiert. Somit besteht für Unternehmen die Möglichkeit wieder zurück zum bekannten angekündigten IFS Audit zu kommen.
Die Regelungen sind ähnlich wie bei den früheren Food-Checks, d. h. die IFS Food Safety Checks werden von der IFS Management GmbH geplant, durchgeführt und bewertet. Die Auditoren werden direkt von der IFS Management GmbH beauftragt. Ein IFS Food Safety Check kann bestanden oder nicht bestanden werden.
Die Teilnahme am Programm IFS Food Safety Checks ist freiwillig.
Ergänzende Unterlagen zu diesem Programm (z.B. Merkblätter zur Vorbereitung sowie für den Fall des Nichtbestehens, die anzuwendende Checkliste) und die Anmeldungsmodalitäten sind auf der IFS-Website zu finden.
November 2018: Neue Version des VLOG-„Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards, Version 19.01
Seit dem 1. Januar 2014 ist die Anwendung des Standards für die Erlangung einer Lizenz zur Nutzung des einheitlichen "Ohne Gentechnik" Siegels verpflichtend.
In 10/2018 wurde die sechste Version 19.01 des VLOG "Ohne Gentechnik" Standards veröffentlicht.
Die Version erlangt zum 1.1.2019 bindende Gültigkeit.
Neben strukturellen Änderungen wurden u.a. neue Vorgaben für eine Matrixzertifizierung auf der Stufe Logistik und Futtermittelherstellung implementiert.
Die neue Version des Standards sowie weitere Dokumente und Merkblätter sind als Download auf der Homepage des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. verfügbar.
August 2018: Veröffentlichung BRC Food Safety Standard Version 8
Version 8 des BRC Food Safety Standard wurde am 1. August 2018 vom BRC veröffentlicht. Die Anwendung der Version 8 ist für alle Audits, die nach dem 1. Februar 2019 stattfinden, vorgeschrieben.
Die neue Version vertieft Schlüsselthemen, um sicherzustellen, dass der Standard global anwendbar ist und von der Global Food Safety Initiative (GFSI) weiterhin anerkannt bleibt. Diese Version fördert die Entwicklung einer Lebensmittelsicherheitskultur und erweitert die Anforderungen für die Umweltüberwachung. Eine stärkere Einbindung des Managements steht ebenso im Fokus wie die Auswirkungen des US-amerikanischen Food Safety Modernization Act (FSMA). Daneben wurden einige neue Kapitel und Klauseln hinzugefügt. Dies sind auszugsweise:
-Neues Kapitel 8. High Risk-, High Care- und Ambient High Care-Anforderungen als Zusammenfassung der Anforderungen
-Neues Kapitel 9. Anforderungen für gehandelte Ware - bleibt weiterhin freiwilliges Modul
-Neue Klausel 5.8 Tierfutter wurde in das Kapitel 5 mit neuen Anforderungen an Hersteller von Heimtierfutter aufgenommen
-Ergänzung Klausel 3.11.1 zum Vorfallmanagement - Verfahren zur Dokumentation und Handhabung von Cyber-Angriffen oder Ausfällen zur Internetsicherheit sind zu implementieren.
Der Standard steht im BRC Bookshop kostenlos zur Verfügung.
Juni 2018: 42. BImSchV „Die Zeit wird knapp !“
Alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern müssen ihre Anlagen bei den für sie zuständigen immissionsschutzrechtlichen Behörden anmelden. Die Meldefrist endet am 19.08.2018.
Seit August 2017 sind die Betreiber oben genannter Anlagen laut 42. BImSchV verpflichtet, regelmäßig alle 14 Tage eigene Kontrollen durchzuführen und alle drei Monate externe Kontrollen durchführen zu lassen. Bei Überschreitung des Maßnahmenwertes für die Legionellen-Konzentration (10.000 KBE Legionella spp. je 100 ml) sind Meldungen an die Behörden notwendig!
Bei Verstößen gegen die hygienischen Auflagen der 42. BImSchV besteht die Gefahr, dass die Anlagen zeitweise stillgelegt werden und somit der Ausfall von Kälteanlagen und ggfs. ein Produktionsstillstand droht.
Prüfung durch Sachverständige: Alle fünf Jahre müssen Anlagen von öffentlich bestellten Sachverständigen oder Inspektionsstellen des Typs A überprüft werden. Für bestehende Anlagen gelten Übergangsbestimmungen abhängig vom Alter der Anlage. Für Anlagen, die vor dem 19. August 2011 (bzw. 2013; 2015; 2017) in Betrieb genommen wurden, muss die erste Prüfung bis zum 19. August 2019 (bzw. 2020; 2021; 2022) erfolgen.
Juni 2018: IFS Guideline zu Food Fraud veröffentlicht
Mitte Mai 2018 hat der IFS einen Leitfaden zum Thema Food Fraud in englischer Sprache veröffentlicht. Was der IFS in dem neuen Abschnitt 4.21 der Version IFS Food 6.1 fordert und wie Sie sich mit der Thematik des „Food Fraud“ auseinandersetzen können, ist jetzt in einem Leitfaden praktisch nachzuvollziehen.
Der Leitfaden steht den Nutzern als Download im IFS-Portal zur Verfügung. Eine deutsche Version soll folgen.
Juni 2018: Ankündigung BRC Food Version 8
Der Globale Standard für Lebensmittelsicherheit (BRC) ist wie IFS oder FSSC 22000 bei der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannt. Im Vergleich zum IFS ist dieser Standard relevant für Hersteller von Eigenmarken und Lieferanten, die Lebensmittel an den britischen Einzelhandel exportieren möchten.
Eine neue Version des BRC Food Standards steht vor der Tür: Version 8 soll im August 2018 veröffentlicht werden. Ab Februar 2019 soll die Zertifizierung nach BRC Food Version 8 erfolgen.
Laut BRC soll die neue Version Schlüsselthemen vertiefen, um sicherzustellen, dass der Standard global anwendbar ist und von der GFSI weiterhin anerkannt bleibt. Der neue Standard soll die Entwicklung einer Produktsicherheitskultur fördern und die Anforderungen für die Umweltüberwachung erweitern. Neben diesen Schwerpunktbereichen sollen neue Kapitel und Klauseln hinzugefügt werden.
Wir werden Sie über konkrete Änderungen informieren, sobald die endgültige Version veröffentlicht wird.
Mai 2018: Veröffentlichung IFS Leitfaden Schädlingsbekämpfung
Vielleicht ist es Ihnen entgangen: Anfang des Jahres wurde der lang erwartete IFS Leitfaden Schädlingsbekämpfung veröffentlicht. Ziel des Leitfadens ist es, die Anforderungen des Standards hinsichtlich Schädlingsbekämpfung zu interpretieren und allgemeine Erläuterungen zu diesem Thema zu geben, um die Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen zur Schädlingsbekämpfung zu unterstützen.
Der Leitfaden zielt darauf ab zu vermitteln, dass jedes Lebensmittelunternehmen ein risikobasiertes System zur Schädlingsbekämpfung einzurichten hat, um sicherzustellen, dass eine negative Beeinträchtigung der Lebensmittel durch Schädlinge zuverlässig vermieden wird. Neben dem Fokus auf dem Umgang mit dieser Dienstleistung insgesamt wird vor allem auf die Bedeutung der Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hingewiesen. Eine sinnvolle Aufteilung der Aufgaben zwischen Lebensmittelunternehmer (Auftraggeber) und Dienstleister als Fachunternehmen (Auftragnehmer) wird aufgezeigt. Weiterhin wird den Lebensmittelunternehmen nahegelegt, eine Dienstleisterbewertung durchzuführen und die Gesamtüberprüfung und Bewertung des Themas Schädlingsbekämpfung in den jährlichen QM Review einfließen zu lassen. Der Leitfaden beinhaltet auch Auslegungen und Interpretationen zu weiterführenden Anforderungen außerhalb des Kapitels 4.13. Es werden nicht nur umfassende Erläuterungen zum Thema Gefahrenanalyse und Risikobewertung dargestellt, sondern auch zweckdienliche Hinweise zu Prävention, Hygiene im Allgemeinen, zu organisatorischen Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der baulichen Absicherung im Betrieb gegeben. Hilfreich ist auch die Übersicht betreffend Anforderungen an Ausbildung und Qualifikation von Schädlingsbekämpfern und damit verbundenen Tätigkeitsbeschränkungen, welche nur für Deutschland zutreffen. Ebenso wird auf Anforderungen betreffend Vertragswesen und Dienstleisterbewertung eingegangen.
Der Leitfaden steht auf der Homepage des IFS unter "IFS - Allgemeine Dokumente" zum kostenlosen Download bereit.
März 2018: Update zur IFS Doktrin zum IFS Food Standard veröffentlicht
Der IFS hat im März ein Update zur IFS Doktrin veröffentlicht. Die IFS Doktrin ist ein begleitendes Dokument zum IFS Food Standard und beinhaltet Klarstellungen und Präzisierungen für zertifizierte Standorte und Zertifizierungsstellen.
Das Update enthält neben präzisierten Regularien zu unangekündigten Audits auch eine Ankündigung zum neuen Kapitel Food Fraud. Hier räumt der Standardgeber den Lebensmittel herstellenden Unternehmen einen einjährigen Übergangszeitraum ein, in dem für das neue Kapitel 4.21 Food Fraud kein Major vergeben werden darf.
Januar 2018: Veröffentlichung modifizierter Versionen weiterer Standards der IFS-Familie in 12/2017 - IFS Logistics Version 2.2 und IFS PACsecure Version 1.1
Die wichtigsten Änderungen in beiden Standards sind:
• Möglichkeit, Audits unangekündigt durchzuführen
• Neue Anforderung in Bezug auf Lebensmittel- bzw. Produktbetrug
• Geringfügige Anpassungen an bestehende Anforderungen
• Beschreibung des Integrity-Programmverfahrens, das an die seit 1. Mai 2017 geltenden Regeln angepasst wurde
• Obligatorische Aufnahme QR-Code in das IFS-Zertifikat zur Rückverfolgung ihrer Authentizität.
>> Zeitablauf IFS Logistics Version 2.2:
Bereits zertifizierte Unternehmen, die sich für die unangekündigte Option anmelden möchten, können das tun, wenn ihr aktives Zertifikat bis mindestens 15. August 2018 gültig ist. Die Registrierung ist ab 1. März 2018 möglich.
Die neue Version tritt ab dem 1. Juni 2018 in Kraft.
Es gibt einen Übergangszeitraum ab dem 1. März 2018, in dem Unternehmen entscheiden können, ob sie entweder nach Version 2.1 oder bereits nach neuer Version 2.2 zertifiziert werden möchten.
>> Zeitablauf IFS PACsecure Version 1.1:
Die neue Version tritt am 2. Juli 2018 in Kraft.
Eine Übergangszeit besteht vom 2. Juli bis 30. August. In diesem Zeitraum können die Unternehmen entscheiden, ob sie nach Version 1 oder bereits nach neuer Version 1.1 zertifiziert werden möchten. Ab dem 1. September werden nur noch Audits zur Version 1.1 akzeptiert. Die Registrierung für unangekündigte Audits ist möglich ab 2. Juli 2018. (Quelle: ifs-certification.com)
November 2017: Neue Version des VLOG „Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards, V18.01
Seit dem 1. Januar 2014 ist die Anwendung des Standards für die Erlangung einer Lizenz zur Nutzung des einheitlichen "Ohne GenTechnik" Siegels verpflichtend.
Am 7.11.2017 wurde die fünfte Version 18.01 des VLOG "Ohne Gentechnik" Standards veröffentlicht. Die Version erlangt zum 01.01.2018 bindende Gültigkeit.
Oktober 2017: Mitteilung IFS Food - modifizierte Version 6.1 kommt in 11/2017, Version 7 voraussichtlich erst Ende 2018
Das IFS International Technical Committee hat beschlossen, im November 2017 eine modifizierte Version von IFS Food 6 zu veröffentlichen, die zusätzliche Anforderungen enthält. Diese Version beinhaltet hauptsächlich die aktuelle IFS Food Version April 2014, Verweise auf die aktuelle IFS Food Doktrin (letztes Update Juli 2017) und zusätzlich ein neues Kapitel 4.21 "Food Fraud". Die modifizierte Version IFS Food Version 6.1 November 2017 tritt ab 1. Juli 2018 in Kraft. Damit wendet IFS das GFSI-Benchmarking gemäß dem neuen GFSI Guidance Document Version 7.1 an.
IFS entwickelt immer noch die seit langem angekündigte IFS Food Version 7 weiter. Es ist geplant, den Prozess- und Produktansatz von IFS mit IFS Food Version 7 zu stärken. Die Hauptthemen von IFS Food Version 7 werden auf die neue Version des Codex Alimentarius ausgerichtet sein und die Produktintegrität abdecken. Themen wie das Supply-Chain-Management und Verpackungsanforderungen in Produktentwicklungs- und Verpackungsprozessen sollen stärker Beachtung finden.
Das IFS International Technical Committee entscheidet über die wesentlichen Änderungen in der neuen Version im Frühjahr oder Frühsommer 2018, die neue IFS Food Version 7 soll spätestens im letzten Quartal 2018 veröffentlicht werden.
(Quelle IFS Management GmbH)
August 2017: Die Neufassung der Gewerbeabfallverordnung räumt der stofflichen Verwertung grundsätzlich Vorrang ein
Die geltende Fassung der GewAbfV wird zum 1. August 2017 aufgehoben. Zeitgleich tritt die GewAbfV in der Fassung in Kraft, die am 18. April im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Im Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle müssen nunmehr neben Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffen, Glas und Metallen auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle getrennt erfasst werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Ausnahmen sind nur für jene Gewerbebetriebe zulässig, bei denen die getrennte Sammlung „technisch“ nicht möglich oder „wirtschaftlich nicht zumutbar“ ist. Das aber muss umfangreich begründet und lückenlos für die Behörden dokumentiert werden.
Juli 2017: Bundes-Anlagenverordnung AwSV löst VAwS M-V zum 01.08.2017 ab
Mit dem Inkrafttreten der AwSV treten die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ("Übergangsverordnung") vom 31.03.2010 außer Kraft. Die AwSV löst ab 1. August auch die VAwS M-V ab. Mit der Verordnung schafft die Bundesregierung eine einheitliche Regelung, um das bisherige Nebeneinander verschiedener landes-rechtlicher Vorgaben zu beenden.
Mai 2017: 25-jähriges Firmenjubiläum
Wir, die Mitarbeiter und die Gesellschafter der MBU GmbH bedanken uns bei unseren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern für die Glückwünsche, Geschenke und Spenden anlässlich unseres 25-jährigen Firmenjubiläums, welches wir mit unseren Gästen am 12. Mai 2017 auf dem Traditionsschiff Rostock-Schmarl gefeiert haben. Bei unserer Spendenaktion für einen neuen Rettungstransportwagen für das DRK Rostock sind stolze 2.230 Euro zusammen gekommen - dafür ein großes Dankeschön an Alle !
März 2017: IFS Global Markets Food Version 2 (Nachtrag zum AMV-Newsletter 01/2017)
Die angekündigte deutsche Fassung des IFS Global Markets Food Version 2 steht im IFS-Portal zur Verfügung.
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
Februar 2017: Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2016
Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen bis zum 31.05.2017 die Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2016 abgeben.
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
Januar 2017: IFS Global Markets Food Version 2
Das standardisierte Bewertungsprogramm, welches sich an „kleine und wenig entwickelte“ Unternehmen der Lebensmittelbranche richtet, die ein Lebensmittelsicherheitssystem nach IFS Food anstreben, wurde aufgrund gesammelter Erfahrungen und mit Hilfe vieler wertvoller internationaler Rückmeldungen überarbeitet.
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
November 2016: Veröffentlichung neuer EU Leitfaden 2016/C278/01 zur praktischen Umsetzung der HACCP-Anforderungen
Am 30. Juli 2016 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union auf den Seiten 3 bis 34 ein Leitfaden zu PRP („prerequisite programs“ = Basishygienemaßnahmen) und HACCP („Hazard Analysis and Critical Control Points“ = Grundsätze der Gefahrenanalyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte) veröffentlicht…
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
August 2016: DIN EN ISO 9001/14001: erste Praxis-Erfahrungen mit der neuen HLS
Nach ersten Projekten und einer Zertifizierung nach der neuen Norm-Struktur „HLS“ (high level structure) können wir berichten, dass die Schwerpunkte im Zertifizierungsaudit wie erwartet in folgenden neuen Normforderungen lagen…
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
August 2016: Energiesteuern
Am 18. Mai 2016 ist die neue Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) veröffentlich worden…
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
Juli 2016: Erfolgreich zertifiziert
Wir gratulieren unserem Kunden, der Fahrzeug- und Karosseriebau Parkentin GmbH zum erfolgreichen Audit nach DIN EN ISO 9001:2015. Nach fast einem halben Jahr intensiver gemeinsamer Arbeit und Ausrichtung des QM-Systems auf die Anforderungen der neuen Norm wurde im Rahmen des 2. Überwachungs-Audits Anfang Juli 2016 die Umstellung auf die neue Norm mit sehr gutem Ergebnis bestätigt. Damit wurde der Anspruch des Unternehmens an qualitativ hochwertige Erzeugnisse auch durch den Zertifizierer bestätigt.
Juni 2016: IFS Global Markets Logistics
Das standardisierte Bewertungsprogramm ist anwendbar für Lagerungs- und Transportaktivitäten von Lebensmitteln und NON-Food Produkten und richtet sich an kleine und – in Bezug auf die Ausbildung von Produktsicherheitsprozessen – weniger entwickelte Logistik-Dienstleister, die den Aufbau eines Logistik-Sicherheitsmanagementsystem nach IFS Logistics anstreben…
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
Mai 2016: Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen
Eine Dienstleistung unseres Unternehmens ist die Erstellung und Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen sowie von Feuerwehrplänen.
Diese Pläne werden meist mit der Errichtung der Gebäude erstellt. Bei Umbauten oder Modernisierungen an der Gebäudesubstanz werden diese Pläne oft nicht angepasst und überarbeitet.
Die ASR 2.3 schreibt eine regelmäßige Überprüfung der Flucht- und Rettungspläne vor. Zu prüfen sind in diesem Rahmen
- die Richtigkeit der Angaben (z.B. der Grundriss, der Fluchtwegeverlauf, die Position von Feuerlöschern und Rettungsmitteln);
- die Lesbarkeit der Pläne;
- der Inhalt und die Verwendung von gültigen Symbolen.
Da diese Pläne Grundlage der jährlichen Schulung zum Thema Fluchtwege sind, empfiehlt sich die jährliche Aktualitätsprüfung.
Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.
Mit der Änderung der DIN 23601 wurden neue Symbole eingeführt. Auch diese Symbole sind auf dem Flucht- und Rettungsplan zu ändern.
In einigen Unternehmen werden auch Feuerwehrpläne vorgehalten. Diese Pläne sind nach DIN 14095 zu erstellen und alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen. Auch bei diesen Plänen sind Änderungen im Unternehmen unverzüglich einzupflegen. Bei Feuerwehrplänen sollte beachtet werden, dass diese auch im Brandschutzamt oder bei der zuständigen Feuerwehr vorliegen. Auf diesen Plänen sind Notfallnummern und Ansprechpartner hinterlegt. Es muss also auch überprüft werden, ob die genannten Kollegen noch im Unternehmen beschäftigt sind und die angegebenen Kontaktdaten stimmen.
Gern unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Überarbeitung der Pläne.
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
März 2016: IFS Food Version 6: Auditprotokoll für unangekündigte Audits erschienen
Im Februar 2016 wurde das Auditprotokoll zur Durchführung unangekündigter Audits für die Anwendung des IFS Food
Version 6 veröffentlicht. Das Auditprotokoll mit Angaben zur Anmeldung, Zeitrahmen für die Durchführung der unangekündigten Audits sowie weiteren Anmerkungen steht den Nutzern als Download im IFS-Portal zur Verfügung. Die Regularien dieses Protokolls treten am 1. Oktober 2016 in Kraft.
Unternehmen können ab diesem Stichtag zwischen einem angekündigten IFS Food Audit (Option „Angekündigt“) und einem unangekündigtem IFS Food Audit (Option „Unangekündigt“) wählen. Das unangekündigte Audit wird komplett nach den Anforderungen der ausführlichen IFS Food Standard-Checkliste durchgeführt und unterliegt derselben Auditdauer wie im derzeit gültigen IFS Food Standard festgelegt.
Die unangekündigten IFS Food Checks mit verkürzter Audit-Dauer und ausgewählten Anforderungen des IFS-Anforderungskataloges sollen entfallen.
Nähere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung erhalten Sie von der MBU GmbH.
Februar 2016: Erfolgreicher Abschluss
Wir dürfen mit Stolz bekannt geben, dass unser Kollege Herr Tim Kirchhoff am 12.02.2016 seine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mit Erfolg abgeschlossen hat und zukünftig die Kollegen Horst Heiert und Rüdiger Matschulla in diesem Bereich unterstützen wird.
Februar 2016: Reduzierung der umbaubedingten Stillstandzeiten durch digitale Vorplanung
Bereits auf der AMV Jahresversammlung in Ahrenshoop stellten unsere Mitarbeiter ein neues Angebot für unsere Kunden vor - das 3D-Laserscanning. Das Bild zeigt die Rohfassung der mit dem Laserscanner in der Hotel-Lobby aufgenommen Daten.
Mit diesem Verfahren lassen sich vorhandene Gebäude, Anlagenteile sowie Bauwerke von innen und außen in einem 3-dimensionalen Modell erfassen. Mit den gewonnenen digitalen Daten sind Planungen für Umbaumaßnahmen oder bauliche Erweiterungen zuverlässiger zu realisieren. Die Einschränkungen der Produktion während der Messung sind nur gering. Nach der Aufbereitung der Messdaten können alle vom Kunden gewünschten CAD-Modelle, Schnitte, Ansichten und Zeichnungen erstellt werden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die lagegenaue Definition von Schnittstellen einzelne Bauteile maßgenau vorgefertigt werden können.
Anlagenbetreiber sind dadurch in der Lage, Erweiterungen oder Änderungen von Produktionslinien genau vorzuplanen sowie die umbaubedingten Stillstandzeiten und Produktionsausfälle deutlich zu reduzieren.
Mit Hilfe des aus den Daten gewonnenen 3D-Modells lassen sich weiterhin Abläufe und Bewegungen simulieren und somit eine „Kollisionsprüfung“ im Vorfeld durchführen.
Ansprechpartner zu diesem Thema bei der MBU GmbH: Uwe Koch / U.Koch@mbu-gmbh.de
Neufassung der Leitsätze vegane und vegetarische Lebensmittel
Am 09.10.2024 wurde die "Neufassung der Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Diese enthält u. a. eine Klarstellung zum Anwendungsbereich sowie die Konkretisierung des Bezeichnungssystems für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs.
Neu aufgenommen wurde eine Liste mit den derzeit üblichen „ersetzenden Zutaten und Basiszutaten“ sowie eine Beschreibung der einzelnen sensorischen Kriterien, die für die Beurteilung der sensorischen Ähnlichkeit von Bedeutung sind.
Für Anlehnungen an Bezeichnungen aus anderen Bereichen wurde folgender Grundsatz verdeutlicht: Je ähnlicher das Alternativprodukt dem Lebensmittel ist, an das es sich anlehnt, umso detaillierter kann sich dessen Bezeichnung an das Bezugslebensmittel anlehnen. Dabei bleibt die bislang in den Leitsätzen verwendete Abstufung zwischen „hinreichender sensorischer Ähnlichkeit“ und „weitgehender sensorischer Ähnlichkeit“ erhalten und wird durch Beschreibungen dieser Begriffe näher erläutert.
Die Neufassung ist unter: www.bundesanzeiger.de verfügbar.
(Quelle: Bundesanzeiger vom 09.10.2024)
Oktober 2024:
Update von Dokumenten zum IFS Broker
Der Leitfaden und das Auditprotokoll für Remote-Audits zur aktuellen IFS Broker-Version 3.2 wurden Ende September aktualisiert.
Leitfaden IFS Broker Version 3.2:
Dieser Leitfaden soll internen Auditoren und IFS-Auditoren dabei helfen, Audits durchzuführen und ein besseres Verständnis der IFS-Brokeranforderungen, einschließlich ihres Zwecks und Hintergrunds, zu erlangen. Er enthält Prüfungsfragen, Dokumentationsverweise sowie praktische Hinweise zur Umsetzung.
Auditprotokoll für Remote-Audits:
Dieses Dokument richtet sich an Zertifizierungsstellen und Auditoren, die ein IFS-Broker-Audit Remote (Möglichkeit der Fernprüfung) durchführen. Zertifizierte Unternehmen können dieses Dokument heranziehen, um den Prozess zu verstehen, und sich auf das Remote-Audit vorzubereiten.
(Quelle: ifs-certification.com)
September 2024:
Neue Version des VLOG-„Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards, Version 25.01
Am 01.09.2024 wurde eine neue Version des VLOG "Ohne Gentechnik"-Standards zur Nutzung des einheitlichen "Ohne Gentechnik"-Siegels veröffentlicht. Die Version 25.01 erlangt zum 01.01.2025 bindende Gültigkeit.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten inhaltlichen Änderungen ist wie gewohnt in den Revisionsdokumenten zum Standard zu finden. Dies beinhaltet eine Auflistung aller Änderungen (Revisionsinformation), eine Standardversion inklusive markierten Änderungen (Standardversion mit Randnotizen) und stufenspezifischen Präsentationen inklusive aller Änderungen, die z.B. für Mitarbeiterschulungen verwendet werden können.
Die neue Version des Standards, weitere Dokumente, Checklisten und Merkblätter sind als Download auf der Homepage des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. verfügbar.
(Quelle: www.ohnegentechnik.org)
April 2024:
Neue Versionen von IFS-Produktsicherheitsstandards veröffentlicht
Die IFS Management GmbH hat Ende Februar für zwei Standards neue Versionen herausgegeben. Die Revisionen sollen die aktuellen Anforderungen des Codex Alimentarius, der ISO 22003-2 und der GFSI umsetzen und somit auch an die aktuellen Regelungen der IFS-Food Version 8 angeglichen werden.
IFS PACsecure - neue Version 3
Der Standard gilt für die Herstellung, Verarbeitung oder Konvertierung von Verpackungskomponenten und -materialien, die als Primär- oder Sekundärverpackung für Lebensmittel, Kosmetika, Haushalts- und Körperpflegeprodukte verwendet werden sollen.
Die Version 3 ist ab dem 1. Oktober 2024 verpflichtend, ab 1. Juli 2024 freiwillig anzuwenden.
IFS Broker - neue Version 3.2
IFS Broker ist der Standard für die Prüfung der Service-Compliance von Brokern, Handelsvertretern, Händlern und Importeuren von Lebensmitteln, Haushalts- und Körperpflegeprodukten oder Verpackungsmaterialien.
Die Version 3.2 ist ab dem 1. Juli 2024 verpflichtend anzuwenden.
(Quelle: ifs-certification.com)
März 2024:
Version 2 IFS-Doktrin und Leitfaden Audit-Checkliste zu IFS Food 8 veröffentlicht
Die IFS Management GmbH hat Ende Januar zwei neue Veröffentlichungen herausgegeben, die die Unternehmen bei der Vorbereitung auf die IFS Food 8-Zertifizierung unterstützen.
IFS Food 8 Doktrin Version 2:
Die IFS-Doktrin ist ein begleitendes Dokument zum IFS Food Standard und beinhaltet Klarstellungen und Präzisierungen für zertifizierte Unternehmen, Auditoren und Zertifizierungsstellen.
Das aktuelle Update klärt folgende Anforderungen:
- Teil 1 IFS-Zertifizierungsprotokoll, 1.2.1.1 über den Einsatz eines professionellen Dolmetscherdienstleisters.
- Teil 3 Anforderungen an Akkreditierungsstellen, Zertifizierungsstellen und Auditoren, 3.1.1.1 zur Aussetzung oder zum Entzug der Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle.
- Teil 4 Berichtswesen, IFS-Software und -Datenbank, 4.2.1.1 zur Verwendung des COID für Unternehmen in einigen spezifischen Fällen.
Der Leitfaden hat erläuternden, unterstützenden Charakter, gibt praktische Hinweise und enthält wertvolle Referenzen.
Für jedes Kapitel der IFS-Audit-Checkliste (Teil 2) bietet der Leitfaden eine Auswahl an:
- geltender europäischer Gesetzgebung,
- Verweise auf Gesetze in anderen Teilen der Welt und
- andere hilfreiche Dokumente.
- Beispiele für bewährte Praktiken,
- typische Auditorenfragen,
- Elemente, die ein Auditor prüfen sollte und
- Beispiele für Nichtkonformitäten, Majors und KOs.
Juli 2023: IFS-Doktrinen für IFS Food Version 7 und 8 veröffentlicht
Die IFS Management GmbH hat Ende Juni neue Doktrinen für IFS Food Version 7 und Version 8 veröffentlicht.
Die IFS-Doktrin ist ein begleitendes Dokument zum IFS Food Standard und beinhaltet Klarstellungen und Präzisierungen für zertifizierte Unternehmen, Auditoren und Zertifizierungsstellen.
Unter anderem finden sich darin weitere Einzelheiten zu bestimmten Ausnahmesituationen, in denen die Bewertung nach Version 7 nach dem 1. Januar 2024 akzeptiert werden kann. Außerdem wird klargestellt, welche Informationen im Formular für außerordentliche Informationen im Zusammenhang mit IFS Food 8-Anforderung 1.2.6 bereitgestellt werden müssen.
Klarstellungen / Präzisierungen zum Teil 2 „IFS Food Audit Checkliste - Liste der IFS Food Auditanforderungen“ betreffen die Anforderungspunkte 4.19.3 Allergen-Risikominderung und 4.21.2 Food Defence.
Beide Doktrinen stehen den Nutzern in englischer Fassung als Download auf der IFS-Website zur Verfügung.
(Quelle: ifs-certification.com)
Mai 2023: Neue EU-Verordnung über Höchstgehalte für Kontaminanten - Aufhebung der VO (EU) 1881/2006
Die EU-Kommission hat mit der Verordnung 2023/915 die Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln neu geregelt. Die Verordnung löst die bisherige Verordnung (EU) 1881/2006 ab.
Die Höchstgehalte der VO (EU) 1881/2006 wurden in die neue Verordnung übernommen, auch Übergangsfristen für aktuell geänderte Höchstgehalte (z.B. Dioxine, Perfluoralkylsubstanzen) gelten weiter und sind explizit in Artikel 10 aufgeführt.
Wichtige Änderungen bezüglich konkreter Höchstgehalte, die bisher nicht direkt in der VO (EG) Nr. 1881/2006 enthalten sind:
- Aflatoxine: Die Höchstgehalte für Aflatoxine gelten ebenfalls für verarbeitete Lebensmittel, wenn diese zu 80 % aus dem entsprechenden Erzeugnis bestehen.
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK): Die PAK-Höchstgehalte für Pulver aus Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs zur Zubereitung von Getränken gelten nicht für Instant-Kaffee und löslichen Kaffee. Die PAK-Höchstgehalte für Babynahrung beziehen sich auf das verzehrfertige Erzeugnis.
- Melamin: Zum bestehenden Höchstgehalt für Melamin in pulverförmiger Säuglingsnahrung wird ein Höchstgehalt in flüssiger Säuglingsnahrung ergänzt.
April 2023: IFS Food Version 8 veröffentlicht
Die IFS Management GmbH hat die neue Fassung des IFS Food Version 8 veröffentlicht. Die Zertifizierung nach der neuen Standard-Version ist ab dem 1. Oktober 2023 möglich und wird zum 1. Januar 2024 für alle zertifizierten Unternehmen verpflichtend.
Unangekündigte Audits werden nach der Version 8 durchgeführt, wenn das Auditfenster nach dem 01.10.2023 beginnt
Die Revision soll die aktuellen Anforderungen des Codex Alimentarius, der ISO 22003-2 und der GFSI umsetzen. Die Einbindung der IFS-Doktrin-Regeln in den Standard und die Berücksichtigung des Feedbacks der Interessengruppen zur Vorgängerversion IFS Food 7 wurden ebenso berücksichtigt.
Hervorzuheben ist, dass im Bewertungssystem die B-Bewertung wieder als Abweichung gezählt wird.
Im Anforderungskatalog finden sich u.a. Änderungen zu:
- Lebensmittelsicherheitskultur: Es müssen Qualitätsziele für jede der vier Dimensionen definiert werden.
- HACCP-Plan: anstatt nur die kritischen Grenzwerte CCP zu validieren, muss nun der gesamte HACCP-Plan validiert werden
- Personalhygiene: mindestens quartalsweise Kontrollpflicht festgelegt.
März 2023: Entzug der GFSI-Anerkennung des IFS nach 3 Monaten aufgehoben
Die Global Food Safety Initiativ (GFSI) hatte mit Wirkung zum 8. Dezember 2022 der IFS Management GmbH die Anerkennung der International Featured Standards für die Dauer von drei Monaten entzogen.
Die IFS Management GmbH begrüßt natürlich die Entscheidung des GFSI-Lenkungsausschusses, IFS als GFSI-anerkannten Standard wieder einzusetzen. Ein bitterer Beigeschmack sollte aber bleiben, wie auf der Homepage der IFS Management GmbH nachzulesen ist: „IFS hat die Aussetzung des Benchmarks durch GFSI als unbegründet und willkürlich angesehen. Es hat viele IFS-zertifizierte Unternehmen verunsichert und nicht zur Lebensmittelsicherheit beigetragen. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, dass ihre Kunden IFS-Zertifikate weiterhin anerkennen und sind dankbar für das Vertrauen, das uns von unserem globalen Netzwerk entgegengebracht wird.“
Ferner regt IFS jetzt an, dass GFSI seine Governance-Regeln überarbeitet, um sicherzustellen, dass grundlegende demokratische Prinzipien respektiert werden, Verfahren transparent und fair sind und Regeln von allen Beteiligten eingehalten werden.
(Quelle: ifs-certification.com)
Februar 2023: Veröffentlichung IFS Global Markets Food Version 3
Das standardisierte Bewertungsprogramm, welches sich an „kleine und wenig entwickelte“ Unternehmen der Lebensmittelbranche richtet, die einen schrittweisen Aufbau eines Lebensmittelsicherheitssystems nach IFS Food anstreben, wurde aufgrund gesammelter Erfahrungen und mit Hilfe vieler wertvoller internationaler Rückmeldungen überarbeitet. Die neue Version 3 ist jetzt auf den IFS Produkt- und Prozessansatz abgestimmt und steht den Nutzern als Download im IFS-Portal in Englisch zur Verfügung. Weitere Sprachen sollen folgen.
Wesentliche Änderungen und Verbesserungen sind:
- Version 3 ist auf den IFS Food Standard, den IFS Produkt- und Prozessansatz, den Assessmentpfad, den neuen Codex Alimentarius und die neuesten Vorschriften abgestimmt.
- Durch die Einführung von 15 neuen Anforderungen wird die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und wesentlicher grundlegender Themen sichergestellt. Es verbessert die Umsetzung elementarer Lebensmittelsicherheitsmanagementprozesse.
- Der Wortlaut des Programms ist einheitlich und eindeutig, um die Verständlichkeit zu erleichtern.
- Der Leitfaden wurde in die Checkliste integriert, um die Umsetzung und Überprüfung der Anforderungen zu erleichtern.
- Neu in Version 3 sind Optionen für Ergänzungsassessments, Erweiterungsassessments und freiwillige unangekündigte Assessments.
- 50 % der gesamten Assessmentdauer werden für die Vor-Ort-Evaluation aufgewendet.
(Quelle: ifs-certification.com)
Juli 2022: DAkkS stellt Akkreditierungen auf DIN ISO 50003:2022 um (Stichtag 30.November 2023)
DIN ISO 50003:2022
Die Norm regelt die Anforderungen an die Stellen, die Energiemanagementsysteme (EnMS) auditieren und zertifizieren.
Da jedes Unternehmen, das sein EnMS zertifizieren lassen möchte, mit diesen Stellen zu tun hat, wirken sich die Änderungen
auch auf sie aus. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Überblick über alle Neuerungen, die die Überarbeitung der ISO 50003:2021 mit sich bringt.
Was ändert sich im Vergleich zur ISO 50003:2014? (Auszüge)
Das Vorwort der neu veröffentlichen ISO 50003:2022 führt die folgenden wesentlichen Änderungen gegenüber der ISO 50003:2014 auf:
- Die Definitionen wurden aktualisiert, um den Auditzeitpunkt, die Dauer des Audits und Begriffe im Zusammenhang mit Audits an mehreren Standorten (multi-site audits) aufzunehmen.
- Die Formulierung „Manntage“ wurde in „Audittage“ geändert.
- Die Aufschlüsselung des energiewirksamen Personals und die Anzahl der signifikanten Energieverbraucher (SEU) wird wichtiger.
- Die Gewichtung der kalkulationsrelevanten Werte (Gesamtenergieverbrauch, Anzahl der Energieträger, Anzahl der signifikanten Energieverbraucher (SEU), energiewirksames Personal) ändert sich. (Die gewichteten Werte für die Komplexität wurden geändert).
- Für die Berechnung der Audittage wurde die Anzahl der Energiearten auf diejenigen geändert, die mindestens 80 Prozent des Gesamtverbrauchs ausmachen.
- Die Informationen zum effektiven EnMS-Personal wurden in A.2 (Anhang 2) präzisiert.
- Die Tabellen A.3 (Anhang 3) und A.4 (Anhang 4) wurden geändert, um sich auf die Auditzeit anstatt auf die Dauer des Audits zu beziehen.
- Der informative Anhang C zur Verbesserung der Energieleistung wurde präzisiert (mit direktem Bezug auf die ISO 50001)
Von Bedeutung wird hier z.B. die geänderte Bestimmung der in die Berechnung der Audittage eingehenden Energiearten sein.
(Die Informationen wurden folgenden Quellen entnommen:
https://www.gut-cert.de/news-reader/news-2022-06 und
https://www.weka.de/energie/iso-50003-2021-norm-fuer-zertifizierungen-nach-iso-50001-ueberarbeitet)
Juni 2022: IFS Food Version 8
Der IFS Food Standard Version 8 ist in Arbeit. Als Hauptgründe für die Revision nennt IFS die Anpassung an den neuen Codex Alimentarius (Revision 2022) sowie die kommende ISO 22003-2 für Produkt- und Prozessnormen.
Die englische Entwurfsfassung „IFS Food Draft“ konnte bis zum 24.05.2022 von den Stakeholdern kommentiert werden und beinhaltet u.a. folgende wesentliche Neuerungen:
- die Berücksichtigung der aktuellen Fassung des Codex Alimentarius zum Thema HACCP aus 2020 und der kommenden Neufassung der ISO 22003-2,
- die neue Zuordnung einiger Anforderungen, um dem praktischen Prozessansatz im Audit noch besser zu entsprechen , damit verbunden erfolgt eine Reduzierung der Anzahl der Anforderungen,
- die Audit-Checkliste soll hinsichtlich Konsistenz und Genauigkeit überarbeitet werden,
- die Überarbeitung des Bewertungssystems, insbesondere der B-Bewertung,
- die Überarbeitung bzw. Reduzierung der zahlreichen Pflichtangaben für den Auditbericht,
- die Aufnahme von Regelungen aus der aktuellen IFS-Doktrin in den Standard.
Der erste Entwurf von IFS Food 8 ist auf der IFS-Website veröffentlicht.
(Quelle: ifs-certification.com)
März 2022: Einführung IFS Split Assessment
Die IFS Management GmbH hat Anfang des Jahres das IFS Split Assessment eingeführt: ein Assessment Vor-Ort kombiniert mit einem Remote-Teil. Das IFS Split Assessment gilt für Rezertifizierungsassessments aller IFS Standards inklusive der Global Markets Programme (Mittelstufe). Als einzige Ausnahme gilt der IFS Broker, für den ein separates Auditprotokoll für vollständige Remote-Audits anwendbar ist.
Das IFS Split Assessment folgt den Regeln zur Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) der GFSI Benchmarking Anforderungen Version 2020.1 und wurde von der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS nicht negativ kommentiert.
IFS hat festgelegt, dass der On-Site Teil Vor-Ort vor dem Remote-Assessment stattfinden muss und mindestens 50 % der gesamten Bewertungszeit für den Vor-Ort-Teil aufgewendet wird. Der On-Site Teil des IFS Split Assessments kann angekündigt oder unangekündigt stattfinden. Die unangekündigte Option gibt jedem Unternehmen die Möglichkeit, die neue GFSI-Anforderung zu erfüllen, dass mindestens jedes dritte IFS Assessment unangekündigt durchgeführt werden muss. Der On-Site Teil erfordert die Anwesenheit nur derjenigen Mitarbeiter, die in der Produktion und den damit verbundenen Bereichen für einen reibungslosen Ablauf sowie für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Kundenanforderungen verantwortlich sind. Damit entfällt die Sorge kleinerer Unternehmen, die oft nicht die Anwesenheit aller ihrer relevanten Mitarbeiter und Führungskräfte im Zeitfenster für unangekündigte Assessments garantieren können. Im anschließenden Remote-Teil, für den ein fester Termin vereinbart wird, können Interviews mit relevanten Mitarbeitern durchgeführt werden, die während der Evaluation vor Ort nicht anwesend waren.
Der Remote Teil umfasst die Überprüfung weiterer dokumentierter Informationen und ein sorgfältiges Gegenprüfen (cross-checking) von Dokumentation und Aufzeichnungen. Dieser Teil kann nur an den On-Site Teil anschließen, denn die Erkenntnisse die hier gewonnen wurden, bilden die Grundlage für eine fokussierte und umfassende Bewertung der Dokumentation. Während des Remote-Teils wird der Auditor auch Interviews mit noch fehlenden relevanten Mitarbeitern und dem Management des Unternehmens durchführen. Das Remote-Assessment muss innerhalb von 14 Tagen nach dem On-Site Teil stattfinden.
Nach Abschluss des IFS Split Assessments fügt die Zertifizierungsstelle den folgenden Satz zum IFS Assessmentbericht und dem IFS-Zertifikat hinzu: "Ein Teil des Assessments wurde unter Verwendung von IKT durchgeführt - Split Assessment". Hierdurch erhöht sich die Transparenz gegenüber den Kunden, Händlern und anderen Stakeholdern.
Mehr Informationen zur Planung und Vorbereitung eines IFS Split Assessments und alle relevanten Dokumente, wie z.B. Checklisten für das IFS Assessment, Fact Sheet, IFS Split Assessmentprotokoll, stehen auf der IFS-Website zur Verfügung
(Quelle: ifs-certification.com)
September 2021: News VLOG: Neue Version des VLOG-„Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards, Version 22.01
Am 01.09.2021 wurde eine neue Version des VLOG "Ohne Gentechnik"-Standards zur Nutzung des einheitlichen "Ohne Gentechnik"-Siegels veröffentlicht. Die Version 22.01 erlangt zum 01.01.2022 bindende Gültigkeit.
Darin wurde u.a. eine vereinfachte Möglichkeit für landwirtschaftliche Unternehmen implementiert, die „Ohne Gentechnik“-Produktion auszuweiten bzw. weitere Tierkategorien/Produkte VLOG-zertifiziert zu vermarkten (z.B. Milchkühe zur Fleischnutzung oder Mastvieh).
Zusätzlich wurden die stufenspezifischen VLOG-Betriebsbeschreibungen (insbesondere für die Stufe Landwirtschaft) im Rahmen eines Projekts mit verschiedenen Branchenvertretern strukturell überarbeitet. Eine Nutzung der neuen Betriebsbeschreibung ist nur bei betrieblichen Änderungen die die VLOG-Zertifizierung betreffen notwendig. Für alle anderen Unternehmen ist die Nutzung der neuen Version optional.
Eine Zusammenfassung der inhaltlichen Änderungen ist wie gewohnt in den Revisionsdokumenten zum Standard zu finden. Dies beinhaltet eine Auflistung aller Änderungen, eine Standardversion inklusive markierten Änderungen und stufenspezifischen Präsentationen inklusive aller Änderungen, die z.B. für Mitarbeiterschulungen verwendet werden können.
Die neue Version des Standards, weitere Dokumente, Checklisten und Merkblätter sind als Download auf der Homepage des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. verfügbar.
(Quelle: www.ohnegentechnik.org)
Juli 2021: IFS Broker Version 3.1 und IFS Logistics Version 2.3 veröffentlicht
IFS Broker Version 3.1
Die IFS Management GmbH hat Ende Juni 2021 eine neue Unterversion (3.1) von IFS Broker und die zugehörige Doktrin veröffentlicht. IFS musste diesen Schritt unternehmen, um sicherzustellen, dass der Standard den GFSI Benchmarking Requirements 2020.1 entspricht und diese Kriterien erfüllt, um auch danach anerkannt zu bleiben. Der Standard besteht unverändert aus 5 Teilen. In Version 3.1 übernimmt IFS hauptsächlich das Bewertungssystem von IFS Food Version 7. Geringfügige Anpassungen beziehen sich auf den Teil für Akkreditierungsstellen in Teil 3 des Standards und auf Anpassungen in der Berichterstattung.
Des Weiteren bringt Version 3.1 folgende Neuerung mit: Der Begriff Korrekturmaßnahme wurde konkretisiert und durchgängig im gesamten Standard geändert. Aus „Korrekturmaßnahmen“ sind „Korrekturen und Korrekturmaßnahmen“ geworden und der „Korrekturmaßnahmenplan“ heißt nun „Maßnahmenplan“ (ähnlich wie in IFS Food Version 7).
Die Durchführung von unangekündigten Audits für IFS Broker Audits bleibt optional.
IFS Logistics Version 2.3
Ende Juni 2021 sind auch eine neue Unterversion (2.3) von IFS Logistics, die zugehörige Doktrin und ein Multi-Site-Leitfaden erschienen. Mit diesen neuen Dokumenten wird der Standard ebenfalls an die IFS Food Version 7 und GFSI Benchmarking-Anforderungen 2020.1 angepasst.
Die neuen Standard-Fassungen sind ab dem 01. Oktober 2021 zwingend anzuwenden.
Die neuen Dokumente stehen den Nutzern in englischer Fassung als Download auf der IFS-Website zur Verfügung. Übersetzungen in weiteren Hauptsprachen sollen in Kürze folgen.
(Quelle: ifs-certification.com)
Januar 2021: IFS-Doktrin zum IFS Food Standard Version 7 veröffentlicht
Die IFS-Management GmbH hat im Dezember 2020 die IFS-Doktrin zur neuen Standard-Version 7 veröffentlicht. Die IFS-Doktrin ist ein begleitendes Dokument zum IFS Food Standard und beinhaltet Klarstellungen und Präzisierungen für zertifizierte Standorte und Zertifizierungsstellen.
Die IFS-Doktrin für Version 7 steht den Nutzern in englischer Fassung als Download auf der IFS-Website zur Verfügung. Weitere Übersetzungen sollen in Kürze folgen.
(Quelle: ifs-certification.com)
November 2020: Assessments nach IFS Food Version 7 ab 1. Juli 2021 zwingend
Die IFS Management GmbH hat am 6. Oktober nach langen Vorbereitungen die neue Fassung des IFS Food Version 7 veröffentlicht. Die alte Version 6.1 gilt nur noch für Zertifizierungen bis zum 30. Juni 2021. IFS Food Version 7 Assessments können ab dem 1. März 2021 durchgeführt werden. Die Umsetzung wird ab dem 1. Juli 2021 für alle zertifizierten Unternehmen verbindlich.
Die Bewertungscheckliste wurde an die GFSI Benchmarkanforderungen Version 2020.1, FSMA und EU-Vorschriften angepasst.
Änderungen gibt es u.a. im Zertifizierungsprozess (Teil 1 Auditprotokoll) sowie im Fragenkatalog (Teil 2 Liste der Anforderungen). Nachfolgend sind wesentliche Punkte auszugsweise aufgeführt:
Änderungen im Auditprotokoll
- neue Bezeichnung: das Audit wird zu einem „Assessment“, um den Produkt- und Prozessansatz des IFS in Übereinstimmung mit der ISO/IEC 17065 hervorzuheben
- Änderungen im Zertifizierungsprozess: mind. 50 % der Zeit für Vor-Ort-Begehung mit einer risikobasierten Produkt-Probennahme
- geänderte Bewertung: ein "B" gilt nun als "point of attention", der eine erhöhte Aufmerksamkeit einfordert, eine "B"-Bewertung von KO-Anforderungen ist nicht möglich
- jedes dritte Audit wird als unangekündigtes Audit stattfinden
- Unternehmen werden in verschiedene Arten von Produktionsstätten untergliedert, neu kommt hier ein Produktionsstandort mit unterschiedlichen Rechtseinheiten dazu
- der Fragenkatalog heißt neu "Liste der IFS Food Assessmentanforderungen", um 15 % der Anforderungen gekürzt, neue Anforderungen sind enthalten
- neu wurde die Lebensmittelsicherheitskultur in den Unternehmen aufgenommen, das Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, Vertrauen in die Produkte und Prozesse zu bringen
- das HACCP-Konzept wurde zum HACCP-Plan mit Erweiterungen zu betrachtender Gefahren
- ausgelagerte Prozesse: falls keine IFS- oder GFSI-anerkannte Zertifizierung vorliegt, muss ein Audit durch eine kompetente Person durchgeführt werden, während des Assessments wird sämtliche, dazugehörige Dokumentation geprüft
- eine für Food Fraud verantwortliche und sachkundige Person muss benannt werden, die mindestens jährlich die Verwundbarkeitsanalyse überprüft
- der Teil Food Defense wurde deutlich zusammengefasst, die Überprüfung der Wirksamkeit des Konzeptes wird in die internen Audits integriert
- die Rückverfolgung muss innerhalb von vier Stunden vorliegen.
Weitere Informationen, den Standard und weiterführende Dokumente finden Sie unter www.ifs-certification.com.
(Quelle: ifs-certification.com)
Gerne beraten wir Sie bei der Umsetzung der Anforderungen des IFS Food 7.
April 2020: Zertifizierungen in der Lebensmittelbranche. Auswirkungen durch Ausbruch des Coronavirus.
Der Ausbruch des Coronavirus hat bedeutende Auswirkungen auf die Planung und fristgerechte Durchführung von Zertifizierungsaudits. Da es sich um eine außergewöhnliche Situation handelt, wurden von den Akkreditierungsstellen und den Standardgebern verschiedenste Ausnahmeregelungen verabschiedet. Was ist generell zu beachten? Betroffene zertifizierte Unternehmen müssen sich genauestens mit den Ausnahmeregelungen befassen und rechtzeitig detaillierte Abstimmungen mit der Zertifizierungsstelle führen. Dabei ist zu beachten, dass Ausnahmen nur dann möglich sind, wenn eine fristgerechte Auditdurchführung aufgrund des Coronavirus ein nicht zumutbares Risiko darstellen würde oder durch Einreisebestimmungen oder sonstige Vorgaben nicht möglich ist.
Welche Folgen hat es, wenn ein Audit nicht fristgerecht durchgeführt werden kann? Kann das reguläre Audit beispielsweise durch ein „Remote Audit“ ersetzt werden?
Für drei ausgewählte Standards haben wir hier die unterschiedlichen Ausnahmeregelungen zusammengefasst:
- IFS Standards: Wenn Audits nicht fristgerecht stattfinden können, läuft das Zertifikat aus. Eine Verlängerung des Zertifikats ohne Audit ist nicht möglich. In der IFS Datenbank wird angezeigt, dass das Zertifikat auf Grund der Corona-Pandemie nicht verlängert werden konnte. Regelungen für Remote Audits (Leitfaden und Checkliste) wurden bereits zum 31.3.20 vom IFS veröffentlicht.
- BRCGS Standards: Wenn Audits nicht fristgerecht stattfinden können, sieht BRCGS eine mögliche Verlängerung des Zertifikats für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten vor. Diese Verlängerung basiert auf einer Risikobewertung, die von der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird, sowie auf dem Austausch von relevanten Dokumenten und einem Interview zwischen Standort und Zertifizierungsstelle. Sobald der Standort wieder zugänglich ist, wird das reguläre Audit vor Ort durchgeführt.
- QS-Prüfsystem: Die Regelung macht eine dreimonatige Verlängerung der QS-Lieferberechtigung in der QS-Datenbank möglich.
Februar 2020: Angekündigte Veröffentlichung IFS Food Version 7 für 1. Quartal 2020 wieder verschoben?
Die IFS Management GmbH hatte am 21. Oktober 2019 den lang erwarteten und mehrfach angekündigten Entwurf des IFS Food Version 7 zur öffentlichen Konsultation vorgestellt. Bis zum 11. November 2019 konnten alle Stakeholder über die IFS Website ihr Feedback zu den Änderungen in der neuen Version abgeben. Durch diesen Schritt im Überprüfungsprozess wollte der IFS sicherstellen, dass die unterschiedlichen Sichtweisen in der gesamten Lieferkette gegebenenfalls für die finale Version des IFS Food Version 7 berücksichtigt und Transparenz sowie Objektivität gewährleistet werden. Die Veröffentlichung der endgültigen Version war für das 1. Quartal 2020 angekündigt. Die Anwendung der neuen Version wurde mit 2021 angesetzt.
Jetzt könnte aufgrund neuer Entwicklungen dieser Zeitplan möglicherweise wieder verschoben werden!
Hintergrund dafür ist die am 18. Februar 2020 von der IFS Management GmbH auf deren Homepage veröffentlichte Information, dass mit der Etablierung eines einheitlichen europäischen Verfahrens, das eine Programmbewertung (EA 1/22) durch das European Accreditation Forum (EA) erfordert, der IFS nun formell verpflichtet ist, dieses Verfahren einzuhalten und sich einer vollständigen Programmbewertung der IFS Food Version 7 zu unterziehen.
Obwohl eine solche formelle Programmevaluierung nach 18 Jahren dem IFS unnötig erscheint, wird der IFS diese Forderung erfüllen. Als Ergebnis wird der IFS Food Version 7 nun erst dann veröffentlicht, wenn die Bewertung durch die Heim-Akkreditierungsstelle des IFS, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), erfolgreich abgeschlossen ist.
Weitere Informationen und den vollständigen Entwurf des IFS Food Version 7 (allerdings derzeit nur in englischer Sprache) finden Sie unter www.ifs-certification.com.
September 2019: Neue Version des VLOG-„Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards, Version 20.01
Seit Januar 2014 ist die Anwendung des Standards für die Erlangung einer Lizenz zur Nutzung des einheitlichen "Ohne Gentechnik"-Siegels verpflichtend.
Zum 02.09.2019 wurde die neue Version 20.01 des VLOG "Ohne Gentechnik"-Standards veröffentlicht.
Die Version erlangt zum 01.01.2020 bindende Gültigkeit.
Neben strukturellen Änderungen wurden u.a. neue Vorgaben für Mahl- und Mischanlagen implementiert. Zudem wird zum 01.01.2021 eine erweiterte Zertifizierungspflicht für landwirtschaftliche Unternehmen, die Jung-/Nutztiere an VLOG-Primärproduzenten verkaufen (z.B. Kälber-, Färsenaufzucht, Ferkelerzeuger) und deren „ohne Gentechnik“-konforme Fütterung für die Einhaltung der Mindestfütterungsfrist angerechnet werden soll, eingeführt.
Die inhaltlichen Änderungen sind im Revisionsdokument zusammengefasst. Dieses Dokument, die neue Version des Standards sowie weitere Dokumente, Checklisten und Merkblätter sind als Download auf der Homepage des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. verfügbar.
Juli 2019: Version 3 des IFS Broker Standards ist veröffentlicht
Neuste Entwicklungen aus anderen Standards in Bezug auf Produktsicherheit wurden bei der Revision mit einbezogen. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Dem Thema Food Fraud ist ein komplett neues Unterkapitel (4.7) gewidmet. Von zertifizierten Unternehmen wird erwartet, dass sie für alle eingekauften Produkte eine Verwundbarkeitsanalyse („Vulnerability Assessment“) durchführen, um die Risiken in Bezug auf Austausch, Falschetikettierung, Verfälschung oder Imitation zu ermitteln. Auf Basis dieser Analyse muss ein dokumentierter Plan zur Risikominimierung umgesetzt werden. Zusätzlich müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Lieferanten ebenfalls eine Verwundbarkeitsanalyse durchgeführt und einen Plan zur Risikominimierung umgesetzt haben.
- Detailliertere Anforderungen an das Risikomanagementsystem: Die Erwartungen an das Risikomanagementsystem wurden erweitert. Die überarbeiteten Anforderungen sind in Abschnitt 2.3 aufgeführt. Obwohl viele der Anforderungen mit der vorherigen Version übereinstimmen, müssen die zertifizierten Standorte rechtzeitig prüfen, ob ihr aktueller Risikomanagementansatz den Anforderungen des IFS Broker Standards in der Version 3 entspricht.
- Unangekündigte Audits: Aufgrund der zunehmenden Anforderungen des Marktes wurde ein Verfahren für unangekündigte Audits nach dem IFS Broker Standard eingerichtet. Unangekündigte Audits bleiben optional. Die Vorgehensweise ist in Teil 5 beschrieben.
Zeitablauf IFS Broker Umstellung von Version 2 auf Version 3:
Bis 2. Januar 2020 - Version 2 bleibt die gültige Version.
Vom 2. Januar bis 30. Juni 2020 - Unternehmen haben die Wahl, ob sie sich nach der Version 2 oder 3 zertifizieren lassen.
Ab 1. Juli 2020 - alle Audits werden nach der Version 3 durchgeführt.
Die neue Version 3 steht in englischer Sprache auf der IFS Homepage zur Verfügung, weitere Sprachversionen sollen folgen.
(Quelle: ifs-certification.com)
März 2019: Wieder da: Programm IFS Food Safety Checks
Zum März 2019 führte der IFS die unangekündigten Food Checks wieder ein,
diesmal unter dem Namen IFS Food Safety Checks.
Ziel des unangekündigten IFS Food Safety Checks ist es, zu überprüfen, ob ein Unternehmen die IFS Anforderungen bezüglich HACCP, Hygiene und Schädlingsbekämpfung im täglichen Betriebsablauf einhält und somit die Lebensmittelsicherheit und -qualität bzw. Produktsicherheit und -qualität kontinuierlich gewährleistet. Die Basis der IFS Food Safety Checks sind ausgewählte Forderungen mit besonderer Relevanz für die oben genannten Aspekte aus IFS Food Version 6.1, die in einem eintägigen, unangekündigten Audit näher geprüft werden.
Laut IFS Management GmbH wird ein angekündigtes IFS Food Audit in Kombination mit der Teilnahme an den unangekündigten IFS Food Safety Checks als gleichwertig zu einem unangekündigten IFS Food Audit akzeptiert. Somit besteht für Unternehmen die Möglichkeit wieder zurück zum bekannten angekündigten IFS Audit zu kommen.
Die Regelungen sind ähnlich wie bei den früheren Food-Checks, d. h. die IFS Food Safety Checks werden von der IFS Management GmbH geplant, durchgeführt und bewertet. Die Auditoren werden direkt von der IFS Management GmbH beauftragt. Ein IFS Food Safety Check kann bestanden oder nicht bestanden werden.
Die Teilnahme am Programm IFS Food Safety Checks ist freiwillig.
Ergänzende Unterlagen zu diesem Programm (z.B. Merkblätter zur Vorbereitung sowie für den Fall des Nichtbestehens, die anzuwendende Checkliste) und die Anmeldungsmodalitäten sind auf der IFS-Website zu finden.
November 2018: Neue Version des VLOG-„Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards, Version 19.01
Seit dem 1. Januar 2014 ist die Anwendung des Standards für die Erlangung einer Lizenz zur Nutzung des einheitlichen "Ohne Gentechnik" Siegels verpflichtend.
In 10/2018 wurde die sechste Version 19.01 des VLOG "Ohne Gentechnik" Standards veröffentlicht.
Die Version erlangt zum 1.1.2019 bindende Gültigkeit.
Neben strukturellen Änderungen wurden u.a. neue Vorgaben für eine Matrixzertifizierung auf der Stufe Logistik und Futtermittelherstellung implementiert.
Die neue Version des Standards sowie weitere Dokumente und Merkblätter sind als Download auf der Homepage des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. verfügbar.
August 2018: Veröffentlichung BRC Food Safety Standard Version 8
Version 8 des BRC Food Safety Standard wurde am 1. August 2018 vom BRC veröffentlicht. Die Anwendung der Version 8 ist für alle Audits, die nach dem 1. Februar 2019 stattfinden, vorgeschrieben.
Die neue Version vertieft Schlüsselthemen, um sicherzustellen, dass der Standard global anwendbar ist und von der Global Food Safety Initiative (GFSI) weiterhin anerkannt bleibt. Diese Version fördert die Entwicklung einer Lebensmittelsicherheitskultur und erweitert die Anforderungen für die Umweltüberwachung. Eine stärkere Einbindung des Managements steht ebenso im Fokus wie die Auswirkungen des US-amerikanischen Food Safety Modernization Act (FSMA). Daneben wurden einige neue Kapitel und Klauseln hinzugefügt. Dies sind auszugsweise:
-Neues Kapitel 8. High Risk-, High Care- und Ambient High Care-Anforderungen als Zusammenfassung der Anforderungen
-Neues Kapitel 9. Anforderungen für gehandelte Ware - bleibt weiterhin freiwilliges Modul
-Neue Klausel 5.8 Tierfutter wurde in das Kapitel 5 mit neuen Anforderungen an Hersteller von Heimtierfutter aufgenommen
-Ergänzung Klausel 3.11.1 zum Vorfallmanagement - Verfahren zur Dokumentation und Handhabung von Cyber-Angriffen oder Ausfällen zur Internetsicherheit sind zu implementieren.
Der Standard steht im BRC Bookshop kostenlos zur Verfügung.
Juni 2018: 42. BImSchV „Die Zeit wird knapp !“
Alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern müssen ihre Anlagen bei den für sie zuständigen immissionsschutzrechtlichen Behörden anmelden. Die Meldefrist endet am 19.08.2018.
Seit August 2017 sind die Betreiber oben genannter Anlagen laut 42. BImSchV verpflichtet, regelmäßig alle 14 Tage eigene Kontrollen durchzuführen und alle drei Monate externe Kontrollen durchführen zu lassen. Bei Überschreitung des Maßnahmenwertes für die Legionellen-Konzentration (10.000 KBE Legionella spp. je 100 ml) sind Meldungen an die Behörden notwendig!
Bei Verstößen gegen die hygienischen Auflagen der 42. BImSchV besteht die Gefahr, dass die Anlagen zeitweise stillgelegt werden und somit der Ausfall von Kälteanlagen und ggfs. ein Produktionsstillstand droht.
Prüfung durch Sachverständige: Alle fünf Jahre müssen Anlagen von öffentlich bestellten Sachverständigen oder Inspektionsstellen des Typs A überprüft werden. Für bestehende Anlagen gelten Übergangsbestimmungen abhängig vom Alter der Anlage. Für Anlagen, die vor dem 19. August 2011 (bzw. 2013; 2015; 2017) in Betrieb genommen wurden, muss die erste Prüfung bis zum 19. August 2019 (bzw. 2020; 2021; 2022) erfolgen.
Juni 2018: IFS Guideline zu Food Fraud veröffentlicht
Mitte Mai 2018 hat der IFS einen Leitfaden zum Thema Food Fraud in englischer Sprache veröffentlicht. Was der IFS in dem neuen Abschnitt 4.21 der Version IFS Food 6.1 fordert und wie Sie sich mit der Thematik des „Food Fraud“ auseinandersetzen können, ist jetzt in einem Leitfaden praktisch nachzuvollziehen.
Der Leitfaden steht den Nutzern als Download im IFS-Portal zur Verfügung. Eine deutsche Version soll folgen.
Juni 2018: Ankündigung BRC Food Version 8
Der Globale Standard für Lebensmittelsicherheit (BRC) ist wie IFS oder FSSC 22000 bei der GFSI (Global Food Safety Initiative) anerkannt. Im Vergleich zum IFS ist dieser Standard relevant für Hersteller von Eigenmarken und Lieferanten, die Lebensmittel an den britischen Einzelhandel exportieren möchten.
Eine neue Version des BRC Food Standards steht vor der Tür: Version 8 soll im August 2018 veröffentlicht werden. Ab Februar 2019 soll die Zertifizierung nach BRC Food Version 8 erfolgen.
Laut BRC soll die neue Version Schlüsselthemen vertiefen, um sicherzustellen, dass der Standard global anwendbar ist und von der GFSI weiterhin anerkannt bleibt. Der neue Standard soll die Entwicklung einer Produktsicherheitskultur fördern und die Anforderungen für die Umweltüberwachung erweitern. Neben diesen Schwerpunktbereichen sollen neue Kapitel und Klauseln hinzugefügt werden.
Wir werden Sie über konkrete Änderungen informieren, sobald die endgültige Version veröffentlicht wird.
Mai 2018: Veröffentlichung IFS Leitfaden Schädlingsbekämpfung
Vielleicht ist es Ihnen entgangen: Anfang des Jahres wurde der lang erwartete IFS Leitfaden Schädlingsbekämpfung veröffentlicht. Ziel des Leitfadens ist es, die Anforderungen des Standards hinsichtlich Schädlingsbekämpfung zu interpretieren und allgemeine Erläuterungen zu diesem Thema zu geben, um die Unternehmen bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen zur Schädlingsbekämpfung zu unterstützen.
Der Leitfaden zielt darauf ab zu vermitteln, dass jedes Lebensmittelunternehmen ein risikobasiertes System zur Schädlingsbekämpfung einzurichten hat, um sicherzustellen, dass eine negative Beeinträchtigung der Lebensmittel durch Schädlinge zuverlässig vermieden wird. Neben dem Fokus auf dem Umgang mit dieser Dienstleistung insgesamt wird vor allem auf die Bedeutung der Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer hingewiesen. Eine sinnvolle Aufteilung der Aufgaben zwischen Lebensmittelunternehmer (Auftraggeber) und Dienstleister als Fachunternehmen (Auftragnehmer) wird aufgezeigt. Weiterhin wird den Lebensmittelunternehmen nahegelegt, eine Dienstleisterbewertung durchzuführen und die Gesamtüberprüfung und Bewertung des Themas Schädlingsbekämpfung in den jährlichen QM Review einfließen zu lassen. Der Leitfaden beinhaltet auch Auslegungen und Interpretationen zu weiterführenden Anforderungen außerhalb des Kapitels 4.13. Es werden nicht nur umfassende Erläuterungen zum Thema Gefahrenanalyse und Risikobewertung dargestellt, sondern auch zweckdienliche Hinweise zu Prävention, Hygiene im Allgemeinen, zu organisatorischen Maßnahmen und Empfehlungen zur Verbesserung der baulichen Absicherung im Betrieb gegeben. Hilfreich ist auch die Übersicht betreffend Anforderungen an Ausbildung und Qualifikation von Schädlingsbekämpfern und damit verbundenen Tätigkeitsbeschränkungen, welche nur für Deutschland zutreffen. Ebenso wird auf Anforderungen betreffend Vertragswesen und Dienstleisterbewertung eingegangen.
Der Leitfaden steht auf der Homepage des IFS unter "IFS - Allgemeine Dokumente" zum kostenlosen Download bereit.
März 2018: Update zur IFS Doktrin zum IFS Food Standard veröffentlicht
Der IFS hat im März ein Update zur IFS Doktrin veröffentlicht. Die IFS Doktrin ist ein begleitendes Dokument zum IFS Food Standard und beinhaltet Klarstellungen und Präzisierungen für zertifizierte Standorte und Zertifizierungsstellen.
Das Update enthält neben präzisierten Regularien zu unangekündigten Audits auch eine Ankündigung zum neuen Kapitel Food Fraud. Hier räumt der Standardgeber den Lebensmittel herstellenden Unternehmen einen einjährigen Übergangszeitraum ein, in dem für das neue Kapitel 4.21 Food Fraud kein Major vergeben werden darf.
Januar 2018: Veröffentlichung modifizierter Versionen weiterer Standards der IFS-Familie in 12/2017 - IFS Logistics Version 2.2 und IFS PACsecure Version 1.1
Die wichtigsten Änderungen in beiden Standards sind:
• Möglichkeit, Audits unangekündigt durchzuführen
• Neue Anforderung in Bezug auf Lebensmittel- bzw. Produktbetrug
• Geringfügige Anpassungen an bestehende Anforderungen
• Beschreibung des Integrity-Programmverfahrens, das an die seit 1. Mai 2017 geltenden Regeln angepasst wurde
• Obligatorische Aufnahme QR-Code in das IFS-Zertifikat zur Rückverfolgung ihrer Authentizität.
>> Zeitablauf IFS Logistics Version 2.2:
Bereits zertifizierte Unternehmen, die sich für die unangekündigte Option anmelden möchten, können das tun, wenn ihr aktives Zertifikat bis mindestens 15. August 2018 gültig ist. Die Registrierung ist ab 1. März 2018 möglich.
Die neue Version tritt ab dem 1. Juni 2018 in Kraft.
Es gibt einen Übergangszeitraum ab dem 1. März 2018, in dem Unternehmen entscheiden können, ob sie entweder nach Version 2.1 oder bereits nach neuer Version 2.2 zertifiziert werden möchten.
>> Zeitablauf IFS PACsecure Version 1.1:
Die neue Version tritt am 2. Juli 2018 in Kraft.
Eine Übergangszeit besteht vom 2. Juli bis 30. August. In diesem Zeitraum können die Unternehmen entscheiden, ob sie nach Version 1 oder bereits nach neuer Version 1.1 zertifiziert werden möchten. Ab dem 1. September werden nur noch Audits zur Version 1.1 akzeptiert. Die Registrierung für unangekündigte Audits ist möglich ab 2. Juli 2018. (Quelle: ifs-certification.com)
November 2017: Neue Version des VLOG „Ohne Gentechnik“ Produktions- und Prüfstandards, V18.01
Seit dem 1. Januar 2014 ist die Anwendung des Standards für die Erlangung einer Lizenz zur Nutzung des einheitlichen "Ohne GenTechnik" Siegels verpflichtend.
Am 7.11.2017 wurde die fünfte Version 18.01 des VLOG "Ohne Gentechnik" Standards veröffentlicht. Die Version erlangt zum 01.01.2018 bindende Gültigkeit.
Oktober 2017: Mitteilung IFS Food - modifizierte Version 6.1 kommt in 11/2017, Version 7 voraussichtlich erst Ende 2018
Das IFS International Technical Committee hat beschlossen, im November 2017 eine modifizierte Version von IFS Food 6 zu veröffentlichen, die zusätzliche Anforderungen enthält. Diese Version beinhaltet hauptsächlich die aktuelle IFS Food Version April 2014, Verweise auf die aktuelle IFS Food Doktrin (letztes Update Juli 2017) und zusätzlich ein neues Kapitel 4.21 "Food Fraud". Die modifizierte Version IFS Food Version 6.1 November 2017 tritt ab 1. Juli 2018 in Kraft. Damit wendet IFS das GFSI-Benchmarking gemäß dem neuen GFSI Guidance Document Version 7.1 an.
IFS entwickelt immer noch die seit langem angekündigte IFS Food Version 7 weiter. Es ist geplant, den Prozess- und Produktansatz von IFS mit IFS Food Version 7 zu stärken. Die Hauptthemen von IFS Food Version 7 werden auf die neue Version des Codex Alimentarius ausgerichtet sein und die Produktintegrität abdecken. Themen wie das Supply-Chain-Management und Verpackungsanforderungen in Produktentwicklungs- und Verpackungsprozessen sollen stärker Beachtung finden.
Das IFS International Technical Committee entscheidet über die wesentlichen Änderungen in der neuen Version im Frühjahr oder Frühsommer 2018, die neue IFS Food Version 7 soll spätestens im letzten Quartal 2018 veröffentlicht werden.
(Quelle IFS Management GmbH)
August 2017: Die Neufassung der Gewerbeabfallverordnung räumt der stofflichen Verwertung grundsätzlich Vorrang ein
Die geltende Fassung der GewAbfV wird zum 1. August 2017 aufgehoben. Zeitgleich tritt die GewAbfV in der Fassung in Kraft, die am 18. April im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Im Bereich der gewerblichen Siedlungsabfälle müssen nunmehr neben Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffen, Glas und Metallen auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle getrennt erfasst werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Ausnahmen sind nur für jene Gewerbebetriebe zulässig, bei denen die getrennte Sammlung „technisch“ nicht möglich oder „wirtschaftlich nicht zumutbar“ ist. Das aber muss umfangreich begründet und lückenlos für die Behörden dokumentiert werden.
Juli 2017: Bundes-Anlagenverordnung AwSV löst VAwS M-V zum 01.08.2017 ab
Mit dem Inkrafttreten der AwSV treten die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ("Übergangsverordnung") vom 31.03.2010 außer Kraft. Die AwSV löst ab 1. August auch die VAwS M-V ab. Mit der Verordnung schafft die Bundesregierung eine einheitliche Regelung, um das bisherige Nebeneinander verschiedener landes-rechtlicher Vorgaben zu beenden.
Mai 2017: 25-jähriges Firmenjubiläum
Wir, die Mitarbeiter und die Gesellschafter der MBU GmbH bedanken uns bei unseren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern für die Glückwünsche, Geschenke und Spenden anlässlich unseres 25-jährigen Firmenjubiläums, welches wir mit unseren Gästen am 12. Mai 2017 auf dem Traditionsschiff Rostock-Schmarl gefeiert haben. Bei unserer Spendenaktion für einen neuen Rettungstransportwagen für das DRK Rostock sind stolze 2.230 Euro zusammen gekommen - dafür ein großes Dankeschön an Alle !
März 2017: IFS Global Markets Food Version 2 (Nachtrag zum AMV-Newsletter 01/2017)
Die angekündigte deutsche Fassung des IFS Global Markets Food Version 2 steht im IFS-Portal zur Verfügung.
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
Februar 2017: Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2016
Betreiber immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen bis zum 31.05.2017 die Emissionserklärung für das Berichtsjahr 2016 abgeben.
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
Januar 2017: IFS Global Markets Food Version 2
Das standardisierte Bewertungsprogramm, welches sich an „kleine und wenig entwickelte“ Unternehmen der Lebensmittelbranche richtet, die ein Lebensmittelsicherheitssystem nach IFS Food anstreben, wurde aufgrund gesammelter Erfahrungen und mit Hilfe vieler wertvoller internationaler Rückmeldungen überarbeitet.
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
November 2016: Veröffentlichung neuer EU Leitfaden 2016/C278/01 zur praktischen Umsetzung der HACCP-Anforderungen
Am 30. Juli 2016 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union auf den Seiten 3 bis 34 ein Leitfaden zu PRP („prerequisite programs“ = Basishygienemaßnahmen) und HACCP („Hazard Analysis and Critical Control Points“ = Grundsätze der Gefahrenanalyse und der Überwachung kritischer Kontrollpunkte) veröffentlicht…
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
August 2016: DIN EN ISO 9001/14001: erste Praxis-Erfahrungen mit der neuen HLS
Nach ersten Projekten und einer Zertifizierung nach der neuen Norm-Struktur „HLS“ (high level structure) können wir berichten, dass die Schwerpunkte im Zertifizierungsaudit wie erwartet in folgenden neuen Normforderungen lagen…
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
August 2016: Energiesteuern
Am 18. Mai 2016 ist die neue Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Veröffentlichungs-, Informations- und Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz (EnSTransV) veröffentlich worden…
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
Juli 2016: Erfolgreich zertifiziert
Wir gratulieren unserem Kunden, der Fahrzeug- und Karosseriebau Parkentin GmbH zum erfolgreichen Audit nach DIN EN ISO 9001:2015. Nach fast einem halben Jahr intensiver gemeinsamer Arbeit und Ausrichtung des QM-Systems auf die Anforderungen der neuen Norm wurde im Rahmen des 2. Überwachungs-Audits Anfang Juli 2016 die Umstellung auf die neue Norm mit sehr gutem Ergebnis bestätigt. Damit wurde der Anspruch des Unternehmens an qualitativ hochwertige Erzeugnisse auch durch den Zertifizierer bestätigt.
Juni 2016: IFS Global Markets Logistics
Das standardisierte Bewertungsprogramm ist anwendbar für Lagerungs- und Transportaktivitäten von Lebensmitteln und NON-Food Produkten und richtet sich an kleine und – in Bezug auf die Ausbildung von Produktsicherheitsprozessen – weniger entwickelte Logistik-Dienstleister, die den Aufbau eines Logistik-Sicherheitsmanagementsystem nach IFS Logistics anstreben…
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
Mai 2016: Aktualisierung von Flucht- und Rettungsplänen
Eine Dienstleistung unseres Unternehmens ist die Erstellung und Überarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen sowie von Feuerwehrplänen.
Diese Pläne werden meist mit der Errichtung der Gebäude erstellt. Bei Umbauten oder Modernisierungen an der Gebäudesubstanz werden diese Pläne oft nicht angepasst und überarbeitet.
Die ASR 2.3 schreibt eine regelmäßige Überprüfung der Flucht- und Rettungspläne vor. Zu prüfen sind in diesem Rahmen
- die Richtigkeit der Angaben (z.B. der Grundriss, der Fluchtwegeverlauf, die Position von Feuerlöschern und Rettungsmitteln);
- die Lesbarkeit der Pläne;
- der Inhalt und die Verwendung von gültigen Symbolen.
Da diese Pläne Grundlage der jährlichen Schulung zum Thema Fluchtwege sind, empfiehlt sich die jährliche Aktualitätsprüfung.
Jede Veränderung der baulichen Anlage oder der Brandschutz- und Notfallmaßnahmen muss zu einer Überprüfung und erforderlichenfalls zu einer Überarbeitung der Flucht- und Rettungspläne führen.
Mit der Änderung der DIN 23601 wurden neue Symbole eingeführt. Auch diese Symbole sind auf dem Flucht- und Rettungsplan zu ändern.
In einigen Unternehmen werden auch Feuerwehrpläne vorgehalten. Diese Pläne sind nach DIN 14095 zu erstellen und alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person zu prüfen. Auch bei diesen Plänen sind Änderungen im Unternehmen unverzüglich einzupflegen. Bei Feuerwehrplänen sollte beachtet werden, dass diese auch im Brandschutzamt oder bei der zuständigen Feuerwehr vorliegen. Auf diesen Plänen sind Notfallnummern und Ansprechpartner hinterlegt. Es muss also auch überprüft werden, ob die genannten Kollegen noch im Unternehmen beschäftigt sind und die angegebenen Kontaktdaten stimmen.
Gern unterstützen wir Sie bei der Überprüfung und Überarbeitung der Pläne.
Nähere Informationen finden Sie in dieser PDF-Datei.
März 2016: IFS Food Version 6: Auditprotokoll für unangekündigte Audits erschienen
Im Februar 2016 wurde das Auditprotokoll zur Durchführung unangekündigter Audits für die Anwendung des IFS Food
Version 6 veröffentlicht. Das Auditprotokoll mit Angaben zur Anmeldung, Zeitrahmen für die Durchführung der unangekündigten Audits sowie weiteren Anmerkungen steht den Nutzern als Download im IFS-Portal zur Verfügung. Die Regularien dieses Protokolls treten am 1. Oktober 2016 in Kraft.
Unternehmen können ab diesem Stichtag zwischen einem angekündigten IFS Food Audit (Option „Angekündigt“) und einem unangekündigtem IFS Food Audit (Option „Unangekündigt“) wählen. Das unangekündigte Audit wird komplett nach den Anforderungen der ausführlichen IFS Food Standard-Checkliste durchgeführt und unterliegt derselben Auditdauer wie im derzeit gültigen IFS Food Standard festgelegt.
Die unangekündigten IFS Food Checks mit verkürzter Audit-Dauer und ausgewählten Anforderungen des IFS-Anforderungskataloges sollen entfallen.
Nähere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung erhalten Sie von der MBU GmbH.
Februar 2016: Erfolgreicher Abschluss
Wir dürfen mit Stolz bekannt geben, dass unser Kollege Herr Tim Kirchhoff am 12.02.2016 seine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mit Erfolg abgeschlossen hat und zukünftig die Kollegen Horst Heiert und Rüdiger Matschulla in diesem Bereich unterstützen wird.
Februar 2016: Reduzierung der umbaubedingten Stillstandzeiten durch digitale Vorplanung
Bereits auf der AMV Jahresversammlung in Ahrenshoop stellten unsere Mitarbeiter ein neues Angebot für unsere Kunden vor - das 3D-Laserscanning. Das Bild zeigt die Rohfassung der mit dem Laserscanner in der Hotel-Lobby aufgenommen Daten.
Mit diesem Verfahren lassen sich vorhandene Gebäude, Anlagenteile sowie Bauwerke von innen und außen in einem 3-dimensionalen Modell erfassen. Mit den gewonnenen digitalen Daten sind Planungen für Umbaumaßnahmen oder bauliche Erweiterungen zuverlässiger zu realisieren. Die Einschränkungen der Produktion während der Messung sind nur gering. Nach der Aufbereitung der Messdaten können alle vom Kunden gewünschten CAD-Modelle, Schnitte, Ansichten und Zeichnungen erstellt werden.
Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die lagegenaue Definition von Schnittstellen einzelne Bauteile maßgenau vorgefertigt werden können.
Anlagenbetreiber sind dadurch in der Lage, Erweiterungen oder Änderungen von Produktionslinien genau vorzuplanen sowie die umbaubedingten Stillstandzeiten und Produktionsausfälle deutlich zu reduzieren.
Mit Hilfe des aus den Daten gewonnenen 3D-Modells lassen sich weiterhin Abläufe und Bewegungen simulieren und somit eine „Kollisionsprüfung“ im Vorfeld durchführen.
Ansprechpartner zu diesem Thema bei der MBU GmbH: Uwe Koch / U.Koch@mbu-gmbh.de